Die Riesterrente – Riesterrente im Überblick
Die Tatsache, dass die Private Altersvorsorge immer wichtiger wird ist den meisten Menschen heute durchaus bewusst. In vielen Fällen sind aber die finanziellen Möglichkeiten der Bürger so eingeengt, dass es kaum möglich ist, einen privaten Altersvorsorgevertrag zu besparen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick anhand verschiedener Beispiele und erstellen Sie eine eigene Riester Rente Berechnung.
Mit der Einführung der Riesterrente hat der Staat nun erstmals einen Schritt auf den Bürger gemacht. Riesterrenten sind nicht nur vor dem Zugriff durch den Staat geschützt, Vertragsinhaber einer Riesterrente werden zudem mit der staatlichen Riester-Rente Förderung in Form von staatlichen Riester-Rente Zulagen und steuerlichen Vorteilen unterstützt.
Hierfür stehen zwei unterschiedliche Arten der staatlichen Förderung zur Verfügung: Auf der einen Seite unterstützt der Staat den Bürger durch die direkte finanzielle Zulage und die indirekte Zulage in Form einer Steuerrückerstattung. Sollten in einer Familie kindergeldberechtigte Kinder leben, so erhalten die Eltern zusätzliche Zulagen, die noch einmal 185 Euro pro Kind betragen. Für Kinder die ab dem Jahr 2008 geboren werden gibt es zukünftig sogar 300 Euro. Die Beiträge zur Riesterrente lassen sich zudem steuerlich geltend machen. Eine Rückerstattung gibt es hier aber nur dann, wenn diese größer ist als die staatlichen Förderungen – hier wird dann der Differenzbetrag zurückerstattet.
| Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Grundzulage für Alleinstehende in € (Euro) (ohne Kinderzulage) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
| ab 2008 | 4 % | 154,- | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
| Jahr | (Mindest) Anteil des (Brutto)Vorjahreslohnes einschließlich der Zulagen | Zulage für Ehepaare, bei denen jeder Ehepartner einen eigenen Riester- Vertrag abgeschlossen hat in € (Euro) | Zulage für jedes kindergeldberechtigtes Kind in € (Euro) |
| ab 2008 | 4 % | 308,- (jeweils 154,- pro Ehepartner) | 185,- (300,- für ab 2008 Geborene) |
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