Die Rentensteuer und der Alterseinkünfte Gesetzestext
Die Rentensteuer bezeichnet keine separate Steuer, sondern die Einkommenssteuer, die seit dem Jahr 2005 auf Rentenzahlungen erhoben wird. Nach dem Alterseinkünfte Gesetzestext sind von der Rentensteuer nicht nur private Renten betroffen, sondern auch die gesetzlichen Renten müssen entsprechend versteuert werden. Mit der Riester Rente können Vorsorgesparer hingegen Steuren sparen.
Um Rentner nicht zu stark zu belasten, wird die Rentensteuer aktuell noch nicht in voller Höhe erhoben. Der Alterseinkünfte Gesetzestext besagt vielmehr, dass die Erhebung der Rentensteuer schrittweise eingeführt wird. Im Einführungsjahr 2005 mussten Rentner dabei lediglich die Hälfte ihrer Renten versteuern, pro Jahr erhöht sich dieser Wert um weitere zwei Prozent. Erst im Jahr 2040 wird dann die volle Rentensteuer erreicht sein.
Das Alterseinkünftegesetz 2005 und die Rentensteuer
Als das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 eingeführt wurde, zeigten sich sowohl Vorteile wie auch Nachteile. So wurde zwar mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 die Rentensteuer eingeführt, gleichzeitig können die Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich besser abgesetzt werden. Wer sich beispielsweise für eine Rürup-Rente entschieden hat, kann pro Jahr bis zu 20.000 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Ebenso wie die Rentensteuer wird aber auch die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen von Jahr zu Jahr angehoben.
Das Alterseinkünftegesetz und die Freibeträge
Die Rentensteuer wird jedoch nur dann erhoben, wenn die Renten den steuerlichen Freibetrag von aktuell 8.004 Euro überschreiten. Gleichzeitig können Rentner nach dem Alterseinkünftegesetz Freibeträge erreichen, sofern sie vor dem Jahr 2040 erstmals Rente beantragen. Wer zum Beispiel im Jahr 2010 Rente beantragt hat, muss hiervon 60 Prozent versteuern. Somit verbleiben 40 Prozent der Rente steuerfrei.