MiFID II/MiFIR bringt neue gesetzliche Anforderungen
LEI Legal Entity Identifier – Dringende Beantragung erforderlich
Betrifft juristische Personen und Stiftungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 3. Januar 2018 tritt die europäischen Finanzmarktrichtlinie/-verordnung „Markets in Financial Instruments Directive II bzw. Regulation“ (MiFID II / MiFIR) in Kraft. Sie gilt für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Europäischen Union und betrifft somit auch institutionelle und private Kunden.
Im Zuge dieser Neuregelungen sind Banken gesetzlich verpflichtet, Ihr Unternehmen bei jedem einzelnen meldepflichtigen Geschäft an den Finanzmärkten, etwa dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, als Depotinhaber und/oder Depotbevollmächtigter mit einem eindeutigen Identifikationsmerkmal zu benennen. Bei juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erfolgt dies zukünftig durch den sogenannten Legal Entity Identifier (LEI). Diese Identifikationsnummer ist ab dem 3. Januar 2018 zwingend erforderlich.
Einfacher gesagt: Ohne LEI kein Handel.
Bitte berücksichtigen, dass die Beantragung und die damit verbundene Legitimation einige Werktage dauern kann.
Gemäß der neuen Regulierung hat sich jedes Unternehmen selbständig um die Beantragung und Vergabe der kostenpflichtigen LEI Nummer zu kümmern. Hierfür stehen diverse Vergabestellen zur Verfügung.
Eine Übersicht über die externen Kosten der Vergabestelle für den Erstantrag und die obligatorische jährliche Überprüfung finden Sie unter www.lei.direct oder unter dem Bundesanzeiger.