Wie sicher ist der Fondskauf? – Sicherheit beim Fondserwerb über Fondsvermittler
Um das Fazit vorweg zu nehmen: Der Fondskauf über einen Fondsvermittler wie Fondsvermittlung24.de ist genauso sicher wie über die Hausbank oder eine Direktbank. Nachfolgend erklären wir Ihnen warum dies so ist:
Fondskauf über den Fondsvermittler – Einzelheiten des Fondskaufs
Beim Erwerb von Fondsanteilen über den Fondsvermittler geben Sie dem Fondsvermittler kein Geld bzw. keine Fondsanteile in die Hand. Alle Transaktionen führen Sie mit der entsprechenden Depotbank des Fondsvermittlers durch. Der Fondsvermittler selbst führt keine Transaktionen für Sie aus und kann demnach auch keine Fondsanteile für sie erwerben und ebenso wenig Fondsanteile verkaufen und sich den Verkaufserlös vereinnahmen. Die Kundengelder fließen somit immer direkt an die Depotbank und niemals an den Vermittler.
Der Fondsvermittler beschränkt sich also auf die Vermittlung des Depots und der Gewährung von Rabatten bzw. dem Verzicht auf Abschlussprovision beim Fondskauf. Ihre Fondsanteile liegen sicher bei einer Depotbank und nur Sie haben die Möglichkeit an Ihr Vermögen zu gelangen.
Wie sicher sind die Fondsanteile bei der Depotbank des Fondsvermittlers?
Ihre Fondsanteile werden in einem Depot bei der Depotstelle des Fondsvermittlers verwahrt. Die Depotbanken mit denen die Fondsvermittler zusammenarbeiten sind ausgesuchte Depotbanken hinter denen meistens ein großer finanzstarker Konzern bzw. eine große finanzstarke Muttergesellschaft steckt. Zudem werden Investmentfonds als Sondervermögen geführt. Dies bedeutet, dass Ihre Fondsanteile auch zu 100% geschützt, wenn es zu einer Bankpleite kommen sollte, da sie nicht in die Insolvenzmasse fallen.
Lediglich Geldguthaben, das eventuell auf einem Verrechnungskonto bei der Bank liegt, wäre betroffen. Allerdings greifen auch hier die etablierten Einlagensicherungssysteme.
Fondsvermittlung24.de – Depotpartnerbanken von Fondsvermittlung24.de
Die Sicherheit der Kundengelder liegt uns am Herzen. Unsere Depotpartnerbanken sind im deutschen Einlagensicherungsfonds integriert und damit abgesichert: Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Bei der FIL Fondsbank beträgt die Entschädigungsgrenze beispielsweise über 2,3 Mio. € je Anleger.
Dieser Schutz umfasst alle “Nichtbankeneinlagen”, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Unabhängig vom finanziellen Backround der Depotbank müssen keine Bedenken über die Sicherheit Ihrer Fondsanlage haben. Bei einer theoretischen Insolvenz des Fondsvermittlers oder der Depotbank ist Ihre Fondsanlage immer in voller Höhe abgesichert. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Fondsvermögen nach deutschem als Sondervermögen zu führen ist, d.h. getrennt von den sonstigen Anlagegütern der Gesellschaft.
Im Falle einer Insolvenz geht dieses Sondervermögen folgerichtig nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern steht Ihnen als Anleger in voller Höhe zur Verfügung. Im etwaigen Insolvenzfall können die Kunden die Wertpapiere jederzeit schriftlich bei der Depotbank herausverlangen oder die Depots auf ein anderes Institut übertragen lassen.