Generationenvertrag – Der Generationenvertrag und die Grundlagen der gesetzlichen Rente
Der Generationenvertrag ist die Grundlage, auf welchem das deutsche Rentensystem fußt. Rein technisch betrachtet, wurde niemals ein Vertrag zwischen zwei Generationen geschlossen, doch der Begriff “Vertrag” entspricht dem Selbstverständnis des deutschen Rentensystems sehr genau.
Prinzipiell steht der Generationenvertrag für das Umlegen der Finanzierung der gesetzlichen Rentenvorsorge von der arbeitenden auf die Rentenbeziehende Generation. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen.
Demographische Entwicklung bringt gesetzliche Altersvorsorge ins Wanken
Die zahlende Generation verlässt sich ihrerseits darauf, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft und funktioniert nur so lange, wie keine Schieflage zwischen Einzahlern und Empfängern der Leistungen entsteht.
Sobald jedoch die Zahl der Empfänger jene der Einzahler überschreitet, gerät der Generationenvertrag ins Wanken. Die Überalterung der Gesellschaft, wie auch lange Studien- und kürzere Rentenbeitragszeiten senken nicht nur die zu erwartende Rendite der zukünftigen Rentner auf ihre eingezahlten Beiträge.
Vielmehr müssen andere Wege gefunden werden, um diesen ungeschriebenen Generationenvertrag weiter aufrecht erhalten zu können. Die fehlenden Mittel versucht man auszugleichen, indem sowohl die laufenden Renten nicht erhöht und gleichzeitig die Beitragssätze der jungen Generation angehoben werden.
Privat Vorsorgen um Lebensstandard im Alter zu bewahren
Dadurch alleine lässt sich jedoch das demografische Ungleichgewicht nicht ins Lot bringen. Somit ist die einzahlende Generation aufgefordert, neben ihrer solidarischen Leistung für das deutsche Rentensystem auch private Vorsorge zu treffen. Für die Renten beziehende Generation indes bedeuten fehlende Beitragszahler, dass erhebliche Einbußen und Mehrbelastungen auf sie zukommen.
Von Rezeptgebühren über Sterbegeldwegfall bis hin zu längerer Lebensarbeitszeit erstrecken sich die Überlegungen und Gesetzesentwürfe, den Generationenvertrag bzw. die entstehenden Beitragslücken (gegen) zu finanzieren. Ein Verzicht auf den Generationenvertrag zugunsten einer vollkommen individuellen Vorsorge durch Abschlüsse von Kapitallebensversicherungen und anderen Sparmodellen wäre jedoch auf die Schnelle nicht denk- und machbar und aufgrund seines unsolidarischen und unsozialen Charakters, da in diesem Falle keinerlei Umverteilung erfolgen würde.
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