Einlagensicherung – Eigenkapitalsicherung durch den Einlagensicherungsfonds

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert das Guthaben jedes einzelnen Kunden privater Banken. Abgesichert ist der Anleger hierbei bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses.

Dieser Einlagensicherungsschutz umfasst alle so genannten “Nichtbankeneinlagen”, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich in der Regel um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds (eine Art Garantiefonds) dient dem Einlagenschutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz einer Bank. Diese Form der Einlagensicherung sieht jedoch keine Zwangsmitgliedschaft für deutsche Banken vor. Der Beitritt einer Bank ist somit ein freiwilliger Akt. Es ist jedoch anzumerken, dass alle namhaften Banken dem Einlagensicherungsfonds angehören.

Alle dem Einlagensicherungsfonds angehörenden Banken zahlen jährlich einen bestimmten Betrag in diesen Sicherungsfonds ein. Der zu zahlende Beitrag hängt dabei grundsätzlich von Umsatz und Bonität des einzelnen Unternehmens ab.

Einlagensicherung von Wertpapierdepots?

Die Sicherung eines Wertpapierdepots durch den Einlagesicherungsfonds ist nicht vonnöten: Da ein Wertpapierdepot von der Bank nur verwaltet wird und die Wertpapiere sich im Eigentum des Bankkunden befinden, ist eine Sicherung eines Depots nicht erforderlich. Im unwahrscheinlichen Falle einer Bankenpleite könnte der Bankkunde die Wertpapiere von seiner Bank herausverlangen oder das Wertpapierdepot auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Bestandsschutz

Kundeneinlagen, die vor dem Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds bei dieser Bank geleistet wurden, genießen einen so genannten Bestandschutz. Dies bedeutet, dass derartige Einlagen bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Gesetzlich vorgeschrieben ist zur Sicherung einer Kundeneinlage nur die Mindestabsicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Nach diesem Gesetz sind generell die Einlagen von Bankkunden bis zu einer Höhe von 90% der Kundengelder, maximal jedoch 20.000 Euro/ Bankkunde bei einer Bankenpleite geschützt.

Ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht, ist in der Regel den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank zu entnehmen.

Der Bundesverband Deutscher Banken bietet außerdem die Möglichkeit per Internet abzufragen, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört.

Bankenpleite und Einlagensicherungsfonds

Einzelne Sparer mussten in der Vergangenheit bereits erkennen, wie wichtig die Absicherung von Sparanlagen über einen Einlagensicherungsfonds ist.

Beispiel: Am 2. August 2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Die BaFin hat hierfür ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Die BaFin sah es als erwiesen an, dass bei der Privatbank Reithinger die Gefahr bestand, dass die Privatbank die Kundengelder, d.h. die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen könnte.

Die Reithinger Privatbank selbst gehört seit September 2002 nur noch der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Dies bedeutet: Der Entschädigungsanspruch ist für jeden einzelnen Kunden auf 90% der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 Euro begrenzt (so genannte Grundsicherung).

Zu den geschützten Einlagen gehören zwar Sparbriefe, aber Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte sind zum Beispiel nicht abgesichert (siehe oben).

Geldanlagen bei ausländischen Banken

Kapital aus Deutschland fließt in immer größerem Umfang zu ausländischen Banken.

Eine höhere Sicherheit wie die Sicherheit durch den Einlagensicherungsfonds, ist im Ausland nicht zu finden. Teilweise gibt es im Ausland gar keinen Garantiefonds, der bei einer Bankenpleite die Zahlungsverpflichtung übernehmen würde.

Länder wie Spanien, Liechtenstein und Luxemburg (Ausnahme: Sparkasse) haben keinen Einlagensicherungsfonds; in der Schweiz ist die Deckungssumme begrenzt. Allerdings sind Einlagen bei Tochtergesellschaften großer deutscher Banken durch Patronatserklärungen ihrer deutschen Muttergesellschaften in der Regel weitgehend sicher.