Abgeltungssteuer – Halbeinkünfteverfahren abgeschafft
Im Zuge der Diskussion um die neue Quellensteuer im Januar 2009, wurde immer wieder die Frage gestellt, ob nach Einführung der Abgeltungssteuer Halbeinkünfteverfahren noch zur Anwendung kommen werden. Diese Frage ist eindeutig zu verneinen, da die Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren ersetzt und damit abschafft.
In der Vergangenheit wurde dem privaten Anleger gewährt, dass er Einkünfte aus Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinne lediglich zur Hälfte, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anzugeben brauchte. Innerhalb der Regelungen zur Abgeltungssteuer wurde stattdessen nun verankert, dass eine pauschale Versteuerung in Höhe von 25% auf die gesamte Summe der erzielten Gewinne zu zahlen ist. Hinzu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, so dass insgesamt eine Steuerlast in Höhe von 28% erreicht wird.
Von der neuen Steuer sind neben Kursgewinnen, die im Rahmen der Verkäufe von Werten und Papieren erzielt werden, auch Zwischengewinne während der Laufzeit einer Anlage, in Form von Zinsen und Dividenden betroffen. Auch in Bezug auf diese Einnahmen löst die Abgeltungssteuer Halbeinkünfteverfahren künftig ab.
Eine Möglichkeit, der neuen Steuerlast in Bezug auf die laufenden Gewinne zu entgehen, besteht in der Investition in Dachfonds, geschlossene Fonds oder thesaurierende Fonds. Diese bringen solche Beträge nicht zur Auszahlung sondern investieren sie unmittelbar wieder. In der Folge fällt auf Transaktionsebene für den Anleger keine steuerliche Belastung an.
In Kombination mit einer Anschaffung entsprechender Anlagen noch vor dem 01.01.2009 und einer Haltezeit von mindestens 12 Monaten, kann letztmalig auch der erzielte Kursgewinn im Verkaufsfall steuerfrei erfolgen. Da es sich um eine einmalige Gewährung handelt, sollte in Betracht gezogen werden, dass bestehende Inhalte des Portfolios in 2008 optimiert und mit möglichst langfristiger Strategie neu ausgewählt und aufgestellt werden.