Abgeltungssteuer -Thesaurierende Fonds im Blickfeld der neuen Abgeltungssteuer

Wenn es um künftige Strukturen geht, die vermitteln, wie Anleger gezielt ab 2009 Steuern sparen können, so stößt man häufig auf die Begriffe Abgeltungssteuer und thesaurierende Fonds. Grundsätzlich ist in der Unternehmenssteuerreform 2008 geregelt, dass Einkünfte aus Kapitalerträgen und privaten Veräußerungen unter die neue Quellensteuer fallen.

Entsprechende Einnahmen werden ab dem 01.01.2009 mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25% versteuert, wobei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch hinzugerechnet werden. Mit einem Gesamtsteuersatz von mithin 28% nimmt Deutschland künftig eine der Spitzenpositionen innerhalb der europäischen Staaten in Bezug auf die Abgeltungssteuer ein.

Wie aber wirkt sich die Abgeltungssteuer auf thesaurierende Fonds aus und warum nimmt diese Anlageform eine Sonderrolle innerhalb der steuerlichen Betrachtung ein? Innerhalb eines thesaurierenden Fonds werden Zwischengewinne, also Zinsen und Dividenden nicht an den Inhaber der jeweiligen Anteile ausgeschüttet. Vielmehr verbleiben sie im Fonds und werden durch das Management unmittelbar erneut investiert.

Der BVI hat eine Übersicht über die unterschiedliche Besteuerung von Investmentfonds veröffentlicht, die Sie hier abrufen können: Übersicht über die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds

Sowohl thesaurierenden, ausschüttenden, ausländische als auch inländische Investmentfonds können über Fondsvermittlung24.de mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gekauft werden. Mehr zum Fondskauf.

Würde der Anleger diese Transaktion in eigenem Namen ausführen, so würde jedes Mal Abgeltungssteuer fällig werden. Im thesaurierenden Fonds dagegen, realisiert sich dieser Gewinn während der Laufzeit erst bei endgültigem Verkauf der Papiere.

Schonfristen berücksichtigen

Im Zuge der Einführung der neuen Steuer hat der Gesetzgeber für den Übergangszeitraum bewusst eine Lücke gelassen, um Anlegern die Chance zu geben, Portfolio und Strategie an die neuen Regelungen anzupassen. Wird ein entsprechendes Engagement vor dem 01.01.2009 eingegangen und für mindestens ein Jahr gehalten, so wirkt sich die Abgeltungssteuer auf thesaurierende Fonds nicht aus. Zinsen und Dividenden gelangen nicht zur Auszahlung und der Kursgewinn bei Auszahlung bleibt nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei.

Fondskauf und Abgeltungssteuer im Überblick:

Wenn Sie Fondskäufe hinsichtlich der Abgeltungssteuer tätigen wollen, sollten Anleger 7 Abgeltungssteuer-Strategien berücksichtigen.