Abgeltungssteuer umgehen und Steuern sparen
Abgeltungssteuer umgehen und dabei effektiv Steuern sparen hat seit der Einführung der neuen Quellensteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eine sehr zentrale Bedeutung erlangt. Die Abgeltungssteuer betrifft sämtliche Erträge aus Kapitalgeschäften und wirkt sich damit vorrangig auf private Anleger aus, die bislang Teile Ihres Vermögens in Investmentfonds, Aktien oder andere Finanzmodelle investiert haben, um damit das Vermögen zu stärken und darüber hinaus Rücklagen für die Altersvorsorge zu bilden.
Diese Verbraucherkreise müssen jetzt umdenken, denn gelingt es ihnen nicht, das bestehende Portfolio zu optimieren und damit die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist die Rentabilität der privaten Vermögensentwicklung in Frage gestellt.
Bei einer pauschalen Versteuerung sämtlicher Erträge, also neben Kursgewinnen auch in Bezug auf Zinsen und Dividenden, in Höhe von 25% und damit verbunden einer Ablösung der bisherigen Regelungen zu Halbeinkünfteversteuerung und Spekulationsfrist, lässt viele bewährte Anlageformen unter steuerlicher Betrachtung in einem anderen Licht stehen.
Von daher kann es nicht verwundern, dass der Begriff „Abgeltungssteuer umgehen und Abgeltungssteuer vermeiden“ in den Titelzeilen vieler aktueller Publikationen innerhalb der Wirtschaftsfachpresse auftaucht. Dieses Phänomen ist nur ein äußeres Zeichen für die innere Unsicherheit der privaten deutschen Anlegerkreise. Unter diesem Gesichtspunkt kommt vor allem den geschlossenen und den thesaurierenden Anlagefonds eine besondere Bedeutung zu, da sie im Rahmen ihrer Konzepte vielfach Möglichkeiten enthalten, die zumindest eine steuerliche Belastung der laufenden Erträge minimieren oder vollständig verhindern.
Der BVI hat eine Übersicht über die unterschiedliche Besteuerung von Investmentfonds veröffentlicht, die Anleger in einer Übersicht über die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds einsehen können.
Wurde ein solches Produkt zudem noch rechtzeitig, vor dem 01.01.2009, aktiv in das Portfolio des Anlegers aufgenommen, so besteht wohl letztmalig die Möglichkeit, bei einer langfristigen Ausrichtung des Engagements, die künftigen Verkaufsgewinne unter Umgehung der Abgeltungssteuer zu realisieren.