Abgeltungssteuer Übergangsregelung – Der Bestandsschutz im Portrait

Seid Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung taucht verstärkt die Frage auf, inwieweit die Einführung der Abgeltungssteuer eine Übergangsregelung vorsieht und wie diese sich auf die Situation privater Anleger auswirkt.

Während ab dem 01.01.2009 uneingeschränkt die neue, pauschale Quellensteuer, mit einem Basissatz von 25% auf Einnahmen aus Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinn, gilt, bestehen bis zu diesem Stichtag verschiedene Möglichkeiten, unter gut abgewogener Nutzung der so genannten Abgeltungssteuer Übergangsregelung, effektiv Steuern zu sparen.

Sowohl thesaurierenden, ausschüttenden, ausländische als auch inländische Investmentfonds können über Fondsvermittlung.de mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag erworben werden.

Abgeltungssteuer – Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und europäischer Vergleich

Dies erscheint umso nötiger, als das die Gesamtsteuerlast zusätzlich auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einschließt, so dass hier saldiert ganze 28% Abgaben zustande kommen. Deutschland liegt hiermit im Abgeltungssteuer Ausland Vergleich auf einem der Spitzenplätze. Umso wichtiger erscheint es, dieser Neuregelung ein intelligentes und umsichtiges Prinzip der Anlagestrategie entgegen zu setzen.

Die Abgeltungssteuer Übergangsregelung im Jahr 2008 sieht vor, dass Vermögensbestandteile, die vor dem 01.01.2009 angeschafft und vor Verkauf mindestens ein Jahr lang gehalten werden, in deren Kursgewinnen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

Gut informierte Anleger wissen zudem, dass innerhalb von Dachfonds und thesaurierenden Fonds erzielte Zinsen und Dividenden nicht an den Anleger ausgezahlt werden. Hierdurch lösen sie keine Abgeltungssteuer aus. Das Fondsmanagement re-investiert die erzielten Beträge während der Laufzeit unmittelbar und der Anleger schöpft die zu erreichten Vorteile erst bei endgültigem Verkauf der Anlage ab. Wurde diese vor dem Stichtag abgeschlossen, so erfolgt die gesamte Vereinnahmung letztmalig steuerfrei.

Die Übergangsregelung in Bezug auf die Einführung der Abgeltungssteuer ist insofern erforderlich, als dass Anleger die Chance benötigen, ihre Portfolios vor dem Hintergrund des neuen Steuerrechtes zu optimieren. Eine Veränderung in der Anlagestrategie kann hier vorsorgen und extreme Steuerschädlichkeit vermeiden helfen. Die richtige Abgeltungssteuer Anlagestrategie hilft auch Ihnen die Folgen der Abgeltungssteuer abzumildern.