Abgeltungssteuer – Spekulationsfrist gehört (fast) der Vergangenheit an!
Innerhalb der aktuellen Steuerdebatten spielen die Begriffe Abgeltungssteuer, Spekulationsfristund Halbeinkünfteverfahren eine besondere Rolle. Während das Halbeinkünfteverfahren nach bisherigem Steuerrecht dem privaten Anleger die Möglichkeit bot, lediglich die Hälfte seiner Einkünfte aus Kapitalerträgen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben, die dann mit dem individuellen Steuersatz angesetzt wurden, erfolgt die neue Besteuerung stattdessen pauschal mit 25%, hierfür aber in Bezug auf den Gesamtbetrag.
Zu dem Prozentsatz werden sowohl Solidaritätszuschlag als auch Kirchensteuer hinzugerechnet, so dass sich seit dem 01.01.2009 insgesamt eine Steuerlast von bis zu 28% ergibt. Die bisherige Spekulationsfrist erlaubte in Erweiterung sogar immer dann eine steuerfreie Vereinnahmung, wenn zwischen Kauf und Verkauf entsprechender Werte eine Haltezeit von mindestens einem Jahr lag, so dass spekulatives Verhalten in Bezug auf Geldanlagen auszuschließen war.
Seit ihrer Einführung, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 steht fest, dass die Abgeltungssteuer Spekulationsfrist und Abgeltungssteuer Halbeinkünfteverfahren ersatzlos ablösen wird. Unter Ausschöpfung von bewusst durch den Gesetzgeber gewährten Übergangsregelungen, können entsprechende Erträge letztmalig dann steuerfrei vereinnahmt werden, wenn die Anschaffung der Werte vor dem 01.01.2009 erfolgt und die anschließende Haltezeit mindestens 12 Monate beträgt.
In Ergänzung sollten in diesem Zusammenhang Anlagen gewählt werden, deren Zinsen und Dividenden nicht an den Anleger ausgeschüttet werden. Verbleiben diese stattdessen nämlich im Fonds und werden dort durch das Management erneut angelegt, so erzeugen diese keine unmittelbare Steuerlast. Erst im Rahmen der Berechnung des Gesamtgewinnes bei Verkauf entsprechender Werte, kommt es zur steuerlichen Auswirkung, die bei Nutzung der Übergangsregelung wirkungslos bleibt.
Abgeltungssteuer – Übersicht über die komplexen Änderungen zum 01.01.2009
Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Abgeltungssteuer und deren Änderungen zum 01.01.2009. Egal ob zu Änderungen hinsichtlich der Spekulationsfrist oder des Halbeinkünfteverfahrens, die neue Abgeltungssteuer bedarf einer eingehenden Untersuchung. Mit dem Gesamtüberblick über die Abgeltungssteuer erhalten Anleger auch einen Überblick über Gewinner & Verlierer der Steuerreform.
Abgeltungssteuerfrei auch ohne Spekulationsfrist
Für Einmalanlagen bieten sich vor allem fonds- und wertpapiergebundene Lebensversicherungen an, um Abgeltungssteuerzahlungen zu vermeiden: Erzielte Gewinne sind – so lange sie in der Police verbleiben – steuerfrei. Erst wenn es zu (Teil-) Auszahlungen aus der Police kommt, sind die erzielten Gewinne zu versteuern. Neben dem Steuerstundungseffekt profitiert man davon, dass der Steuersatz oftmals geringer als der der Abgeltungssteuer ist.
Wenn Sie lieber einen Fondssparplan tätigen möchten, bieten sich vor allem zwei Lösungen an. Auch für Nicht-Förderberechtigte interessant wäre eine Riester-Rente-Überzahlung von Interesse.