Abgeltungssteuer Rentner: Wie stark betroffen?

In welcher genauen Weise die Abgeltungssteuer Rentner und Pensionäre treffen würde, beschäftigte ein großer Teil der Fachpresse und der angeschlossenen Informationsanbieter zum Thema Vermögensverwaltung und private Geldanlage.

Während die Auswirkungen der neuen Steuer und ihrer zu erwartenden Steuerpraxis für alle privaten Anleger mit steuerlichen Verlusten verbunden war, stellte die Einführung der Abgeltungssteuer für Rentner eine besonders nachteilige Bürde da.

Hatte der Staat die private Versorgung im Alter in der Vergangenheit forciert und ausdrücklich befürwortet, so straft er die Rentner jetzt insofern, als das sie auf bestimmte Anlageformen, bei deren Auszahlung zunächst Quellensteuer in erheblichem Ausmaß bezahlen müssen, was die Beurteilung der getätigten Engagements, unter Renditeaspekten betrachtet, nachteilig wirken lässt.

Angesichts der Abgeltungssteuer gilt auch für Rentner, dass die Übergangsregelungen, die der Gesetzgeber für das Jahr 2008 gewährt, genutzt werden müssen, um vorhandene Vermögenswerte einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Rentner sollten bei Bedarf die Möglichkeit einer NV-Bescheinigung nutzen

Rentner und Ruheständler haben die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei Vorlage der NV-Bescheinigung vor der Bank oder dem Finanzinstitut wird bis zu drei Jahre keine Abgeltungssteuer abgeführt.

Ist das Einkommen zu hoch, kann die Beantragung einer NV-Bescheinigung abgelehnt werden. In diesen Fällen kann bei einem persönlichen Steuersatz unter 25% die Differenz in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bis zum 01.01.2009 bestand im Bedarfsfall die Möglichkeit, kritische Werte gegen geeignetere Anlagen auszutauschen, ohne dass hier steuerschädliche Effekte entstanden. Wurden die neu angeschafften Werte nämlich für mehr als 12 Monate gehalten, bevor sie verkauft wurden, so konnten Kursgewinne letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. Angesichts der Höhe des Abgeltungssteuersatzes, konnte eine solche Entscheidung innerhalb der persönlichen Rentengestaltung zu einem erheblichen Unterschied führen.

Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und die Riester-Rente werden nach aktuellem Stand nicht der Abgeltungssteuer unterworfen, was innerhalb der Planung der privaten Altersvorsorge berücksichtigt werden muss.

So können trotz Abgeltungssteuer Rentner sicher sein, dass die geplanten Versorgungsbestandteile tatsächlich ihren gewünschten Effekt entfalten und das der Lebensabend so genossen werden kann, wie dies ursprünglich geplant und vorbereitet gewesen ist.

Übersicht über die Steuerfreibeträge für Rentner:

Geboren vor dem 02.JanuarSteuerfrei in %Höchstbetrag in Euro
194140,01.900,-
194238,41.824,-
194336,81.748,-
194435,21.672,-
194533,61.596,-

Abgeltungssteuer als Renter mit Rürup-Rente sparen

Für Rentner, die z. B. aufgrund hoher Renten- & Pensions- oder Zinseinkünfte, steuerpflichtig sind, kann auch eine Rürup-Rente interessant sein: Jährliche Beiträge (bis zu 20.000 € bzw. 40.000 € bei Verheirateten) in eine Rürup-Rente können Sie steuerlich geltend machen. Sie reduzieren so merklich Ihre Steuerlast. Das in die Rürup-Rente eingezahlte Guthaben steht Ihnen zeitnah in Form einer lebenslangen Rente wieder zur Verfügung.