Folgen der Abgeltungssteuer auf Immobilien
Stellen auch nach der Einführung der neuen Abgeltungssteuer Immobilien eine sinnvolle und steuersparende Investition dar, oder kommt es hier, ebenso wie im Bereich von Kapitalerträgen, zu drastischen Veränderungen? Grundsätzlich gilt, dass private Veräußerungsgewinne der neuen Quellensteuer mit einer Pauschalhöhe von maximalen 28% unterworfen werden, im Falle von Immobilien hat der Gesetzgeber hier jedoch eine Ausnahme zugelassen.
Auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer behalten Immobilien die bisherige Spekulationsfrist, die erzielte Gewinne, bei frühestem Verkauf nach 10 Jahren, grundsätzlich steuerfrei hält. Hiermit nimmt diese Anlageform eine Sonderstellung ein, da die neue Steuer ansonsten fast ausnahmslos jegliche Art der Geldanlage betrifft und dadurch die Situation des Anlegers wesentlich verschlechtert.
Folgenreich ist hier vor allem der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, das Anlagern bislang erlaubte, lediglich die Hälfte der entsprechenden Einnahmen der Steuer zu unterziehen. Eine allgemeine Spekulationsfrist hatte darüber hinaus dafür gesorgt, dass Kursgewinne aus Anlagen, deren Haltezeit mindestens ein Jahr betrug, steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Beide Regelungen sind ab dem 01.01.2009 abgeschafft.
Die Ausnahme gilt nicht nur in Bezug auf einzelne Immobilien, sondern deckt auch das Engagement privater Investoren in Bezug auf offene und geschlossene Immobilienfonds ab. Auch hier gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren und erlaubt dadurch die Vereinnahmung von Kapitalerträgen, ohne dass Steuern anfallen. Befinden sich Immobilien zudem noch im Ausland, so ist es unter bestimmten Voraussetzungen sogar möglich, Mieteinnahmen steuerfrei zu realisieren.
Vor dem Hintergrund der Übergangsregelung im Jahre 2008, die dem Anleger ermöglichen soll, seine Vermögenswerte vor Einführung der neuen Steuer anzupassen und zu optimieren, kann ein künftiges Engagement in Bezug auf Immobilien durchaus Sinn machen und dazu führen, dass nachhaltig und langfristig hohe Steuerlasten eingespart werden.
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