Abgeltungssteuer Freibetrag – Instrument zur Steuerersparnis

Der so genannte Sparerfreibetrag gewährte privaten Anlegern einen gewissen steuerfreien Schutzraum bis zu einer jährlichen Obergrenze und sah ebenfalls eine Berücksichtigung tatsächlich anfallender Werbungskosten, hier vor allem Depotgebühren und Transaktionskosten vor.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer bleibt der Freibetrag zwar in seiner bisherigen Höhe erhalten, allerdings fällt seit dem 01.01.2009 die Möglichkeit weg, die Abgeltungssteuer Werbungskosten in vollem Umfang geltend zu machen. An die Stelle dieser bisherigen Option tritt nun stattdessen eine Werbungskostenpauschale, in Höhe von 51 Euro, unabhängig von den realen Ausgaben.

Der Abgeltungssteuer Freibetrag beläuft sich somit künftig auf insgesamt 801 Euro, wobei die Werbungskostenpauschale bereits integriert ist. Dies ist nur ein Teil der Verschlechterungen, die sich für Verbraucher mit Kapitalerträgen künftig ergeben.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde festgelegt, dass die Besteuerung solcher Einkünfte in Zukunft pauschal mit 25% erfolgt, wobei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch hinzu kommen. Insgesamt liegt so die Belastung durch die neue Quellensteuer bei maximal 28%.

Das Halbeinkünfteverfahren, das dem Anleger bislang erlaubte, lediglich die Hälfte seiner Kapitaleinkünfte steuerlich anzugeben, ist mit Einführung der Abgeltungssteuer ebenfalls hinfällig. Der bisherige Sparerfreibetrag erhielt im gleichen Zuge auch einen neuen Namen.

Künftig wird er unter der Bezeichnung Sparerpauschbetrag geführt. Entsprechend vorhandene Pauschbeträge können gegenüber von Banken und anderen Geldinstituten per Freistellungsauftrag geltend gemacht werden. Anleger sollten künftig darauf achten, Anlagen mit niedrigen Gebühren den Vorrang zu geben.

Diese Verhaltensänderung wird aufgrund der niedrigen Werbungskostenpauschale notwendig. Der Abgeltungssteuer Freibetrag ist so bemessen, dass er viele Anlageformen in Hinblick auf Steuerlast und Gebühren und unter dem Aspekt der Rendite, uninteressanter macht, als dies bislang der Fall war.

Abgeltungssteuer sparen – Strategien zur Abgeltungssteuer Vermeidung

Die Abgeltungssteuer umgehen, die Abgeltungssteuer sparen und die Abgeltungssteuer vermeiden: Drei Aspekte, die die Abgeltungssteuer bis zum 01.01.2009 und danach stets begleiten werden. Es werden zur Abgeltungssteuer Vermeidung mehrere Strategien vertreten.