Abgeltungssteuer Dachfonds – Alternative zur Einsparung der Abgeltungssteuer
In der Diskussion um die neue Quellensteuer in Deutschland, stößt man häufig auf die Wortkombination Abgeltungssteuer, Dachfonds und geschlossene Fonds mit thesaurierender Wirkung. Während bereits hinlänglich bekannt ist, dass vor allem die direkte Anlage von Vermögenswerten in Aktien steuerschädlich werden kann, bleibt die Abgeltungssteuer bei Dachfonds im Verhältnis eher unbelastet.
Worin besteht aber die besondere Wirkung auf die Abgeltungssteuer bei Dachfonds und anderen Geldanlagen, die Zinsen und Dividenden nicht laufend an den Anleger ausschütten, sondern diese stattdessen unmittelbar reinvestieren?
Grundsätzlich unterliegen ab dem 01.01.2009 sämtliche Kapitaleinkünfte mit pauschal 25% der neuen Steuer. Dies bezieht sich, neben der Realisierung von Kurs- und Verkaufsgewinnen, vor allem auch auf diejenigen Erträge, die während der Laufzeit einer Anlage erwirtschaftet werden. Im Vordergrund der Betrachtung stehen hierbei Zinsen und Dividenden, die sich aus dem laufenden Wertzuwachs ergeben.
Da innerhalb eine Dachfonds aber nicht unmittelbar mit Papieren und Anlagen gehandelt wird, diese stattdessen in Form so genannter Subfonds eine untergeordnete Rolle einnehmen und der Anleger selber, anstelle vieler Einzeltransaktionen, lediglich einmalig in den entsprechenden Fonds investiert, werden diese Gewinne, die im Fond verbleiben, nicht abgeltungssteuerpflichtig berücksichtigt.
In Bezug auf die Abgeltungssteuer nimmt der Dachfonds insofern eine günstige Sonderrolle ein, die bei Entscheidungen rund um die private Vermögensverwaltung mit einbezogen werden sollte.
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