Abgeltungssteuer seit 2009 – Anleger müssen handeln

Die Abgeltungssteuer seit 2009 bringt die dringende Notwendigkeit zum Umdenken auf Seiten privater Anleger mit sich, um steuerschädliche Effekte bei der persönlichen Vermögensplanung zu vermeiden. Die Abgeltungssteuer seit 2009 betrifft alle Anleger von Kapitalanlagen. Die Abgeltungssteuer seit 2009 wird mit einem pauschalen Prozentsatz von 25 % eingeführt, zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der etwaigen Kirchensteuer.

Waren Kapitalerträge bislang lediglich im Rahmen der Einkommensteuer in Anrechnung zu bringen, wobei durch das Halbeinkünfteverfahren und die Regelungen zu Spekulationsfristenweitreichende Möglichkeiten bestanden, die Steuerlast möglichst gering zu halten, so setzt mit der Abgeltungssteuer ab 2009 ein neues Modell ein, welches zu einer pauschalen Versteuerung von Kapitalerträgen in der Höhe von 25% führt.

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, so dass sich eine Gesamtlast von bis zu 28% abzeichnet. Gestaltungsfreiräume bestehen so in der Zukunft nur noch in einem sehr eingeschränkten Maße, wobei diese in starker Form von der gewählten Anlage abhängen.

Innerhalb bestimmter Fonds, vor allem Dachfonds und geschlossenen, thesaurierenden Modellen, besteht die Möglichkeit, dass Zwischengewinne unmittelbar re-investiert werden. Kommt es nicht zu einer Auszahlung an den Anleger, so fällt hier auch zunächst keine Abgeltungssteuer an.

Diese wird erst dann fällig, wenn bei einem späteren Verkauf die entsprechenden Gesamtgewinne, realisiert werden. Erfolgte die Beteiligung an einem solchen Fonds jedoch noch vor dem 01.01.2009, so können die hieraus resultierenden Gewinne, vorausgesetzt, es wurde eine Haltezeit zwischen Kauf und Verkauf von mindestens einem Jahr eingehalten, steuerfrei vereinnahmt werden.

Die Abgeltungssteuer seit 2009 wird das Anlegerverhalten in Deutschland stark verändern. Ein ähnlicher Prozess wurde bereits im Jahr 1990 beobachtet, als die damalige Bundesregierung die Quellensteuer einführte und Kapitalerträge pauschal mit 10% versteuerte. Im Ergebnis wanderte viel privates Kapital von Deutschland aus ins Ausland ab, was in der Folge schnell dazu führte, dass das neue Steuerrecht nach kurzer Zeit wieder abgeschafft wurde.

Abgeltungssteuer vermeiden, Abgeltungssteuer umgehen: Die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.

Vermeiden Sie unnötige Zahlungen im Rahmen der Abgeltungssteuer. Die neue Abgeltungssteuer wird jeden Anleger treffen. Dennoch: Wer sich bis zum 01.01.2009 und danach richtig orientiert hatte, kann die Abgeltungssteuer im Rahmen halten und Steuern sparen.