Abgeltungssteuer & offene Immobilienfonds
Besonders offene Immobilienfonds, die im Ausland investieren, konnten in der Vergangenheit bereits einen Großteil der jährlichen Wertzuwächse für den Anleger steuerfrei erzielen: Wertsteigerungen der Immobilie sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Zudem unterliegen Einnahmen, die bereits im Ausland durch den Fonds versteuert wurden, in vielen Fällen nicht mehr der deutschen Steuer. Diese Einnahmen waren bisher lediglich dem Progressionsvorbehalt zu unterziehen.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt der Progressionsvorbehalt bei offenen Immobilienfonds. Die steuerfreie Rendite wird so weiter gesteigert.
Zahlenbeispiel verdeutlicht steuerlichen Vorteil von offenen Immobilienfonds
Vergleichen wir die Nach-Steuer-Rendite von einer Zinsanlage und eine Anlage in einem offenen Immobilienfonds. Beide Anlagen haben vor Abgeltungssteuer eine Rendite von 4% erzielt. Beim offenen Immobilienfonds wurden 50% der Erträge im europäischen Ausland erzielt und unterliegen somit nicht der deutschen Abgeltungssteuer:
Zinsanlage | Offener Immobilienfonds | |
Anlagebetrag | 100.000 € | 100.000 € |
Vor-Steuer-Rendite von 4% | 4.000 € | 4.000 € |
Abzüglich Auslandsanteil | 0 € | -2.000 € |
Steuerpflichtiger Anteil | = 4.000 € | = 2.000 € |
Abzüglich Abgeltungssteuer* | – 1.000 € | – 500 € |
= Nach-Steuer-Rendite | = 3.000 € (3%) | = 3.500 € (3,5%) |
Besonders interessant: Wenn Sie noch vor 2009 investieren und die Anteile am offenen Immobilienfonds mindestens ein Jahr halten, können Sie auch Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. Der Nach-Steuer-Renditevorteil gegenüber einer Zinsanlage ist so noch größer.
Abgeltungssteuer sparen mit offenen Immobilienfonds
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