Wie greift die Abgeltungssteuer bei Rentenfonds?
In welcher genauen Weise beeinflusst die neue Abgeltungssteuer Rentenfonds und andere Anlagen, die unter anderem der privaten Altersvorsorge dienen? Nachdem die Bundesregierung über Jahre dazu geraten hat, die gesetzliche Rentenversorgung durch private Engagements aktiv aufzuwerten, wollen Anleger in diesem Bereich mit Recht erfahren, ob und wie künftige Einnahmen aus Rentenfonds von der Abgeltungssteuer betroffen sein werden.
Hierzu muss festgestellt werden, dass die Abgeltungssteuer Rentenfonds in voller Höhe, also mit 25%, sowie Solidaritätszuschlag und, je nachdem, Kirchensteuer belasten wird. Künftige Rentner fühlen sich hierdurch, bei einer maximalen Gesamtlast von 28%, von der Steuergesetzgebung teilweise verraten.
Standen bislang mit dem Halbeinkünfteverfahren und den Regeln zur Spekulationsfrist, gerade in Bezug auf langfristige Anlagen, wirkungsvolle Möglichkeiten zum aktiven Sparen von Steuern zur Verfügung, so fallen auch diese ab dem 01.01.2009 vollständig und ersatzlos weg. Die Änderungen zur Abgeltungssteuer & Spekulationsfrist finden sie hier nochmal in einer weiteren Übersicht.
Weitere Hinweise zu Rentenfonds
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine klassische Quellensteuer, die insofern direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt wird. Eine Besteuerung zum individuellen Steuersatz findet insofern künftig nicht mehr statt.
Im Rahmen einer Übergangsregelung für das Jahr 2008 steht eine Ausnahmeregelung zur Verfügung: Erfolgt eine entsprechende Anlage bis zum 01.01.2009 und werden die erworbenen Anteile vor Wiederverkauf für mindestens 12 Monate gehalten, so können die entstehenden Gewinne letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden.
Hierdurch entsteht für viele Anleger die Option darauf, das Portfolio und die persönliche Anlage- und Vermögensstrategie an die neue Steuersituation anzupassen und somit Verbesserungen zu realisieren, bevor die Abgeltungssteuer vollständig in Kraft tritt. Die Abgeltungssteuer trifft Rentenfonds damit ebenso, wie es auch im Falle anderer Kapitalerträge und Anlageformen der Fall ist.