Abgeltungssteuer Depot – Wie stark trifft die Abgeltungssteuer das eigene Wertpapierdepot?

Die neue Abgeltungssteuer trifft das Depot des privaten Anlegers gleich auf mehrfache Weise. Seit Einführung der neuen Steuer, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, und deren Inkraftsetzung, seit 01.01.2009, sind private Anleger mit der Situation konfrontiert, dass die neue Quellensteuer negative Auswirkungen auf die Rentabilität bestimmter Anlageformen haben wird.

Die Abgeltungssteuer im Depot fällt immer dann an, wenn das depotführende Institut Gewinne jedweder Art realisiert. Das Institut selber führt die Steuer unmittelbar an das zuständige Finanzamt ab, wobei die konkrete Steuerlast pauschal 25% beträgt. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und je nach Konfession auch Kirchensteuer, so dass insgesamt ein maximaler Steuersatz in Höhe von 28% zustande kommt.

Abgeltungssteuer-Strategie: Getrennte Depotführung

Es empfiehlt sich daher für Neukäufe ab 2009 nicht das bisherige “abgeltungssteuerfreie” Depot zu nutzen, sondern ein neues zu eröffnen.

Die Bundesregierung hatte mit der Einführung der neuen Steuer eine Anpassung an die europäische Steuerpraxis realisieren wollen, deren Durchschnittslasten dabei aber in hohem Maße überschritten wurden. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren ist mit Einführung der Abgeltungssteuer ebenso abgeschafft, wie die bislang gültigen Spekulationsfristen.

Steuern werden sowohl auf Kursgewinne, als auch auf Zinsen und Dividenden anfallen. Ein besonderes Ärgernis im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer im Depot: Ab 2009 besteht keine Möglichkeit mehr, anfallende Depotgebühren und Anschaffungskosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend zu machen. An die Stelle dieser freien Regelung tritt künftig eine Pauschale, von lediglich 51 Euro pro Jahr.

Diese Pauschale muss, gemeinsam mit dem persönlichen Sparerpauschbetrag in Höhe von 750 Euro, im Rahmen eines Freistellungsauftrages an das depotführende Institut erteilt werden. Durch die durchgängige Benachteiligung von Anlegern, die verstärkt Aktien in ihre Vermögensstrategie einbeziehen, gehen Experten davon aus, dass es zu massiven Rückgängen in diesem Geschäftszweig kommen wird, sobald die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist.