Pauschale Abgeltungssteuer bis zu 28%
Die neue, pauschale Abgeltungssteuer ist ein zentraler und viel diskutierter Bestandteil der Unternehmenssteuerreform 2008. Die Quellensteuer ist ab dem 01.01.2009 gültig und wirkt sich auf Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungsgewinne mit einem Steuersatz von 25% aus. Zusätzlich werden Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession, auch Kirchensteuern hinzugerechnet, so dass im maximalen Fall eine Steuerlast in Höhe von 28% entstehen kann.
Die pauschale Abgeltungssteuer tritt damit an die Stelle der Versteuerung von Erträgen im Rahmen der individuellen Steuersätze. Als Nachteilig für den Anleger wird hier übereinstimmend betrachtet, dass mit Einführung der neuen Steuer das Halbeinkünfteverfahren und die so genannte Spekulationsfrist abgeschafft sind.
War es dem Steuerpflichtigen in der Vergangenheit gestattet, lediglich die Hälfte der Einkünfte aus Kapitalerträgen innerhalb der Einkommensteuererklärung anzuführen, so wirkt sich die pauschale Abgeltungssteuer künftig auf den vollen Ertrag aus.
Wurden nach bisherigem Steuerrecht Anlagen für mehr als 12 Monate gehalten, so waren die erzielten Kursgewinne in der Regel steuerfrei. Auch diese Regelung ist mit der Abgeltungssteuer überholt. Für den Übergangszeitraum ergeben sich Ausnahmeverfahren, innerhalb derer, bei Anschaffung von Werten vor dem 01.01.2009 und einer Mindesthaltezeit von einem Jahr, Erträge letztmalig steuerfrei vereinnahmen lassen.
Übergangsregelungen und Bestandsschutz im Kontext der neuen Abgeltungssteuer
Kapitalanleger sollten dennoch Übergangsregelungen und den Bestandsschutz für Kapitalanlagen beachten, die bis zum 01.01.2009 getätigt werden. Speziell Zertifikate unterliegen einer besonderen Übergangsregelung. Durch die Beachtung dieser Ausnahmefälle kann die Abgeltungssteuer in bestimmten Fällen vermieden werden.
Den Bestandsschutz nutzen bis zum 01.01.2009:
Wertpapierkäufe, die vor 2009 getätigt wurden, sollen Bestandsschutz genießen: Kursgewinne bleiben weiterhin steuerfrei (Ausnahme: Fonds, die eine Mindestanlage von 100.000 € oder mehr haben, unterliegen bereits am dem 10.11.07 der Abgeltungssteuer). Es lohnt sich also Käufe vorzuziehen und diese Wertpapiere dauerhaft unangetastet zu lassen.
Darüber hinaus werden künftig Fonds, unter steuerlichen Aspekten, vorteilhafter sein, deren laufende Erträge, in Form von Zinsen oder Dividenden, nicht an den Anleger ausgeschüttet, sondern stattdessen innerhalb des Fonds erneut investiert werden. Diese Erträge lösen im Moment der jeweiligen Transaktion künftig keine Steuern aus. Diese realisieren sich erst nach endgültigem Verkauf der Anlage, durch erhöhte Kursgewinne.
Die pauschale Abgeltungssteuer bringt dabei eine vollständige Abgeltung der Steuerpflicht mit sich. Da entsprechende Beträge unmittelbar von Banken und Geldinstituten an die Finanzämter abgeführt werden, sind die Erträge nicht mehr innerhalb der persönlichen Steuererklärung anzugeben.