Fondssparen mit Todesfallabsicherung

Verbraucherschutzorganisationen, wie Finanztest und dem Bund der Versicherten, empfehlen die Vermögensanlage und Versicherungen strikt zu trennen, denn so wahrt man Flexibilität und spart teure Versicherungsabschlusskosten. Daher wird empfohlen für’s Alter mittels Investmentfonds zu sparen und parallel dazu mit einer Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen abzusichern. Unsere Empfehlung lautet daher sich eine günstige Risikolebensversicherung mit garantierten Beiträgen zu sichern.

Notwendigkeit eines zusätzlichen Todesfallschutz im Rahmen eines Fondssparplans

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Oftmals wird ein Fondssparplan (insbesondere im Rahmen der Riester-Rente) als Form der privaten Altersvorsorge bespart. Im Laufe der Zeit häuft sich aufgrund der regelmäßigen Einzahlungen, des Wertzuwachses und des Zinseszins-Effekts ein beachtliches Sümmchen an, das zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise in Form einer regelmäßigen Zusatzrente verzehrt wird.

Verstirbt der Fondssparer unerwartet früh, steht aufgrund der kurzen Anspardauer nur verhältnismäßig wenig Kapital zur Verfügung, das den Hinterbliebenen als finanziellen Ausgleich für diesen Schicksalsschlag dienen kann. Zudem sollte das Guthaben eigentlich als Altersvorsorge dienen und sollte daher unangetastet bleiben bzw. weiter bespart werden. Besonders junge Familien trifft es besonders hart: Fällt durch den Todesfall das Haupteinkommen oder gar das komplette Einkommen aus, ist das alltägliche Leben nicht finanzierbar.

Es ist daher ratsam in Form eine Risikolebensversicherung vorzusorgen. Eine Risikolebensversicherung deckt ausschließlich das Todesfallrisiko der versicherten Person ab. Es findet keine weitere Ansparung von Kapital statt – sie ist daher deutlich günstiger als eine kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung. Ihr Vorteil: Sie zahlen also nur so viel wie nötig ist, um den Todesfallschutz versicherungstechnisch darzustellen.

Bedarfsermittlung: Todesfallabsicherung bzw. Hinterbliebenenschutz

Eine pauschale Regel wie hoch die benötigte Versicherungssumme für den Todesfall sein sollte, ist nur schwer aufzustellen. Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:

  • Bestehen Kreditverbindlichkeiten, z. B. in Form einer Baufinanzierung? Entweder sollten Sie den kompletten Kreditbetrag als Versicherungsbedarf oder aber die monatliche Annuität als ansetzen.
  • Wie hoch ist das benötigte monatliche Einkommen, das durch das Ableben des Versorgers ausfällt? Multiplizieren Sie dies mit 12 und der Anzahl der Jahre, die Sie schätzungsweise auf dieses Einkommen angewiesen sind.
  • Berücksichtigen Sie einmalige Aufwendungen, die Ihnen ggf. entstehen. Für eine Bestattung werden durchschnittlich 5.000 € benötigt.

Ein Beispiel: Familie Müller wohnt im finanzierten Eigenheim. Es wurde ein Darlehen über 200.000 € aufgenommen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten in Höhe von 1.000 € abbezahlt. Herr Müller verdient netto 2.200 €. Frau Müller kümmert sich um Tochter Lisa, die 2 Jahre alt ist und erzielt daher kein Einkommen. Frau Müller würde nach einem solchen Schicksalsschlag halbtags arbeiten gehen und Lisa in eine Kindertagesstätte bringen. Sie schätzt, dass sie ein Nettoeinkommen von 900 € erzielen kann und der Kindergartenplatz ca. 200 € im Monat kostet.

Das Darlehen soll im Todesfall komplett abgelöst werden. Hierzu wird eine Versicherungssumme von 200.000 € benötigt. Durch den Wegfall der Darlehenstilgung fehlt also nur noch ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 €, das zum Teil durch die 900 € Einkommen ausgeglichen werden. Hiervon muss noch der Kindergartenbeitrag abgezogen werden: 1.200 € – 900 € + 200 € = 500 € werden im Monat benötigt. Auf 20 Jahre ergibt sich so ein Bedarf von 120.000 €. Familie Müller rundet ab und wählt eine Versicherungssumme in Höhe von 300.000 €.

Unsere Empfehlung: Günstige Risikolebensversicherung mit garantierten Beiträgen

Unser Produktpartner EagleStar bietet eine kostengünstige Risikolebensversicherung an, die einige Zusatznutzen bietet. So sind die Beiträge über die komplette Laufzeit garantiert und können nachträglich nicht zu Lasten der Kunden erhöht werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Versicherungssumme vorzeitig ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person weniger als 12 Monate zu leben hat. So kann man noch zu Lebzeiten die Zeit danach mit dem Abschluss einer günstigen Risikolebensversicherung mit garantierten Beiträgen aktiv mitgestalten.