Fondsgebundene Rentenversicherung – Fondsrente
Unter einer fondsgebundenen Rentenversicherung – auch Fondsrente genannt – versteht man eine moderne Form der Altersvorsorge, die insbesondere in Hinblick auf die Einführung der Abgeltungssteuer an Attraktivität gewonnen hat. Im Gegensatz zu einer klassischen Rentenversicherung können Sie bei dieser fondsgebundenen Versicherung selbst bestimmen wie Ihr Geld investiert wird. Je nach Anbieter stehen bei der fondsgebundenen Rente zahlreiche Investmentfonds zur Auswahl.
Steuerliche Begünstigung der fondsgebundenen Rentenversicherung
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist zu vergleichen mit einem Fondssparplan mit Steuervorteil und eignet sich daher insbesondere für die private Altersvorsorge.
Während Renditen, die mit einem Fondssparplan erzielt werden, ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer unterliegen, findet während der kompletten Ansparphase keine Besteuerung statt. Erst wenn es zur Auszahlung kommt, werden Steuern fällig. Wenn man zu diesem Zeitpunkt mindestens 60 ist, ist nur die Hälfte des Ertrages zu versteuern. Alternativ zu Einmalentnahmen, können Sie sich auch das angesparte Guthaben verrenten lassen. In diesem Fall wird nur der Ertragsanteil versteuert. Ein 65-jähriger muss demnach nur 18% der Rente versteuern.
So wird Ihr Geld bei der Fondsrente angelegt
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung können Sie flexibel entscheiden wie investiert wird, da Ihre Sparbeiträge in Investmentfonds investiert wird. Rendite und Risiko bestimmen Sie so bei der Fondsrente selbst. So können Sie beispielsweise konservativ in Garantiefonds oder aber auch in chancenreiche Aktienfonds investieren.
Fondsgebundene Rentenversicherung mit der DWS Riester Rente Premium
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