Eckpunkte der Abgeltungssteuer im Überblick
Die neue Abgeltungssteuer ist beschlossene Sache und wird private Anleger und deren Kapitalerträge ab dem 01.01.2009 in vollem Umfang treffen. Im Zuge ihrer Einführung, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, wurde festgelegt, dass zahlreiche Steuerregelungen der Vergangenheit durch das neue Recht ersetzt werden.
Was aber sind die Eckpunkte der Abgeltungssteuer, welche Folgen haben ihre Auswirkungen auf die Vermögenslage privater Anleger und welche Ausnahmen und Übergangsregelungen sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Anleger vor?
Innerhalb der Eckpunkte der Abgeltungssteuer gilt zunächst, dass es sich um eine reine Quellensteuer handelt. Diese wird auf Ebene der getätigten Transaktionen in Verbindung mit privatem Kapital unmittelbar an der Quelle, also bei den depotführenden Instituten, fällig.
Diese haben den pauschalen Steuersatz unmittelbar an die Finanzämter abzuführen, eine Aufnahme in die persönliche Einkommenssteuererklärung findet nicht mehr statt. Eine Übersicht in Kompaktform gibt es unter unseren Abgeltungssteuer Test der Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer aufzeigt.
Die Abgeltungssteuer wurde mit einem pauschalen Satz von 25% angesetzt, wobei Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession, auch Kirchensteuer noch hinzugerechnet werden müssen. Insgesamt entsteht so eine maximale Last in Höhe von 28%.
Wo greift die Abgeltungssteuer?
Betroffen sind sämtliche Gewinne aus Kapitalerträgen und privaten Veräußerungen, also neben Zinsen und Dividenden vor allem Kursgewinne, bei Verkauf einer Anlage.
Für einen möglichst harmonischen Übergang räumte der Staat dem Anleger 2008 eine Schonfrist ein. Wurde eine Anlage bis zum 01.01.2009 eingegangen, so können Gewinne, vorausgesetzt, die Haltefrist betrug mindestens 12 Monate, letztmalig vereinnahmt werden, ohne das Abgeltungssteuer fällig wird.
Nach dem Stichtag wird dann allerdings für neue Anlagen die volle Abgeltungssteuer veranlagt, Ausnahmen wird es dann nicht mehr geben. Es liegt hierbei in der Natur der neuen Regelungen, dass Anlageformen, innerhalb derer es nicht zu Ausschüttungen von Zinsen und Dividenden kommt, vorteilhafter sind. Dies gilt insbesondere für Dachfonds.
Strategien zu Eckpunkten der Abgeltungssteuer
Ein Allheilmittel gegen die Abgeltungssteuer gibt es nicht. Während für dem einen Dachfonds als Lösung in Frage kommen, möchte andere weiterhin lieber selbst in einzelne Wertpapiere und Fonds investieren. Die attraktivsten Lösungen haben wir unter Strategien zur Abgeltungssteuer zusammengefasst.