Abgeltungssteuer Zinsen: Wann greift hier die Abgeltungssteuer?
Inwieweit betrifft die Abgeltungssteuer Zinsen, die innerhalb der Laufzeit einer Anlage erwirtschaftet werden? Diese Frage steht für viele Anleger im Zentrum des Interesses, wenn es um die Optimierung der persönlichen Anlagestrategie im Zuge der Abgeltungssteuerreform gibt.
Als Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 erstreckt sich der Einfluss der neuen Steuer auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalerträgen und alle privaten Veräußerungsgewinne.
Es handelt sich der Form nach um eine Quellensteuer, da die Steuer unmittelbar an der Einkunftsquelle fällig wird. In der Praxis bedeutet dies, dass ein pauschaler Steuersatz auf Gewinne unmittelbar von Banken und depotführenden Instituten an den Fiskus erfolgt, wodurch die entsprechende Steuerschuld abgegolten ist.
Mit einem Basissatz von 25% nimmt der deutsche Satz der Abgeltungssteuer einen der Spitzenplätze im europäischen Vergleich ein. Da hier ebenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt werden, beträgt der maximale Steuersatz 28%.
Abgeltungssteuer auf Zinsen ist immer dann zu entrichten, wenn diese dem Anleger gegenüber zur Auszahlung gelangen. Vor diesem Hintergrund werden künftig Anlageformen interessant werden, innerhalb derer Zinsen und Dividenden im Fondsvermögen verbleiben und dort erneut angelegt werden.
So wird verhindert, dass diese Einkünfte Steuern auslösen und die Abgeltungssteuer auf Zinsen bleibt insofern unschädlich. Beispiele für solche Anlageformen sind vor allem Dachfonds, aber auch geschlossene Fonds auf thesaurierender Basis.
Um Abgeltungssteuer auf Zinsen zu vermeiden, sollten kritische Potentiale im Portfolio gegen die geschilderte Art von Anlageformen ersetzt werden, da ansonsten massive Einbußen in Bezug auf die Rentabilität zu befürchten sind.