Abgeltungssteuer Verrechnung – kompliziert und unflexibel

Die Abgeltungssteuer Verrechnung, in Bezug auf Gewinne und Verluste, ist wesentlich komplizierter und weniger flexibel, als die bisherigen Regelungen. Bislang war es Anlegern gestattet, Verluste und Gewinne aus unterschiedlichen Einnahmequellen miteinander zu verrechnen, wenn diese jeweils im Rahmen von Kapitalgeschäften realisiert worden waren.

Es bestand darüber hinaus sogar die Möglichkeit, Verluste auf das Vorjahr zurücktragen zu lassen, um so die Steuerlast für die aktuelle Einkommenssteuererklärung aktiv zu senken.

Im Rahmen der Abgeltungssteuer, die im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 als reine Quellensteuer eingeführt wurde und die ab dem 01.01.2009 in Kraft gesetzt wird, erfolgt die Abgeltungssteuer Verrechnung lediglich auf der Basis von Erträgen aus einer vergleichbaren Quelle.

Die Versteuerung erfolgt grundsätzlich pauschal, mit einem Satz von 25%. Entsprechende Abgaben werden unmittelbar durch die Banken und depotführenden Institute an die Finanzämter abgeführt, eine Aufnahme in die Steuererklärung findet künftig hier nicht mehr statt.

Das neue Recht schafft damit gleichzeitig Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist ab und wirkt sich von daher für viele Anleger steuerlich sehr negativ aus. Für den Übergangszeitraum stellt der Gesetzgeber einige Sonderregeln zur Verfügung,
um Anlegern die Möglichkeit einzuräumen, die persönlichen Vermögensverhältnisse zu optimieren, bevor die neue Steuer
dann in 2009 in vollem Umfang Gültigkeit erlangt.

In Bezug auf die Abgeltungssteuer Verrechnung bedeutet dies, dass so genannte Altverluste, also solche, die vor 2009 entstanden sind, bis zum Jahr 2013 auch dann mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können, wenn diese aus einer anderen Einkunftsquelle stammen. Diese Möglichkeit ist allerdings limitiert, nach Ablauf der entsprechenden Frist sind Verluste nicht mehr einbeziehbar.

Denkbare Handlungsansätze zur Optimierung der Verrechnung von Kursverlusten

In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen.

Bei risikoreichen Investitionen, z. B. in Wachstumsbranchen oder -ländern, ist abzuwägen, ob ein Fonds einer Direktanlage vorgezogen wird: Einerseits profitiert man von der breiteren, risikominierenden Streuung und andererseits ermöglicht man so auch die Verrechnung von Verlusten mit anderen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, wenn der gewünschte Anlageerfolg nicht eintritt. Fondsvermittlung24.de bietet über 9.500 Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an.

Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher bei verschiedenen Banken geführte Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.