Abgeltungssteuer Verluste – Gibt es Nachteile?
Die Gesamtsituation privater Anleger in Deutschland wird durch die Neuregelungen in Bezug auf die Abgeltungssteuer vollumfänglich verändert und in vielen Fällen gehen diese Veränderungen mit erheblichen steuerlichen Nachteilen einher. Die pauschale Quellensteuer bezieht sich dabei zunächst auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalerträgen und privaten Veräußerungen und liegt mit einem Maximalsatz von 28% in obersten Bereich der europäischen Statistik.
Viele Anleger fragen sich aktuell, wie im Rahmen der Abgeltungssteuer Verluste behandelt werden, denn auch hier treten ab 2009 zahlreiche Änderungen in Kraft. Bislang bestand uneingeschränkt die Möglichkeit, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, auch wenn diese aus verschiedenen Quellen stammten.
Nach Einführung der Abgeltungssteuer sind Verluste nur dann mit Gewinnen aufrechenbar, wenn beide in der gleichen Art von Geldanlage erwirtschaftet wurden. So genannte Altverluste, also solche, die vor 2009 entstanden sind, können maximal bis zum Jahr 2013 nach gewohntem Recht geltend gemacht werden.
Insofern muss dringend dazu geraten werden, dass Anleger ab 2009 wesentlich vorsichtiger mit Verlusten umgehen, als dies zuvor der Fall war. Werden zum Beispiel Verluste mit Aktien erzielt, so können diese künftig nicht mehr mit Gewinnen aus einem Fonds verrechnet werden. Gerade in Bezug auf diese Anlageform bündeln sich die Nachteile so stark, dass Experten eine erhebliche Abwanderung von bisherigem Aktienkapital erwarten.
Da im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer nicht nur das Halbeinkünfteverfahren, sondern auch die Spekulationsfrist abgeschafft ist, ist mit Renditerückgängen für Aktienanleger zu rechnen, zumal künftig auch die Geltendmachung von Werbungskosten, also zum Beispiel Depotgebühren, auf eine Jahrespauschale von 51 Euro begrenzt sein wird.
Der Übergangszeitraum 2008, mit seiner Verlängerung für Abgeltungssteuer Verluste bis 2013 sollte von Anlegern in jedem Fall genutzt werden, um das Portfolio umfangreich zu optimieren.
Denkbare Handlungsansätze zur Optimierung der Verrechnung von Kursverlusten
In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen.
Bei risikoreichen Investitionen, z. B. in Wachstumsbranchen oder -ländern, ist abzuwägen, ob ein Fonds einer Direktanlage vorgezogen wird: Einerseits profitiert man von der breiteren, risikominierenden Streuung und andererseits ermöglicht man so auch die Verrechnung von Verlusten mit anderen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, wenn der gewünschte Anlageerfolg nicht eintritt. Fondsvermittlung24.de bietet über 9.500 Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an.
Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher bei verschiedenen Banken geführte Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.