Abgeltungssteuer Veranlagungsoption: Steuererstattungen möglich
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer ein neues Kapitel des deutschen Steuerrechts eröffnet. Sie bezieht sich auf sämtliche Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne und verschlechtert damit die Situation privater Anleger in Deutschland nachhaltig und massiv.
Die Neuregelung stellt zwar eine Anpassung an die europäische Steuerpraxis dar, liegt aber mit einer maximalen Besteuerung von bis 28% im obersten Feld der Mitgliedsstaaten. Zur Milderung der Effekte der neuen Abgeltungssteuer auf die wirtschaftliche Situation von Geringverdienern mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25%, sieht der Gesetzgeber mit der Abgeltungssteuer Veranlagungsoption eine Sonderregelung für diese Personengruppe vor.
Der Steuerpflichtige stellt hierbei einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Finanzamt und hat sodann das Recht, seine Einkünfte aus Kapitalerträgen innerhalb seiner Steuererklärung anzumelden. Stellt sich hierbei heraus, dass eine Veranlagung zum individuellen Steuersatz günstiger gewesen wäre, so erhält der Steuerpflichtige die bereits zu viel gezahlte Steuer im Rahmen einer Rückzahlung zurück.
Diese Vorgehensweise ist bindend, da die Abgeltungssteuer als Quellensteuer bereits von den Banken und Geldinstituten an den Fiskus abgeführt wird und von daher aktiv zurück beantragt werden muss. Diese Regelung stellt zwar einen Schutzbereich für Geringverdiener dar, verhindert allerdings nicht, dass sich vor allem durch den Wegfall der Spekulationsfrist auch die steuerliche Situation dieser Personengruppe nachhaltig verschlechtert.
Es sollte in keinem Fall versäumt werden, den entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen, weil hierdurch in vielen Fällen Steuererstattungen in höherem Umfang erreicht werden können. Die Abgeltungssteuer Veranlagungsoption stellt, im Gegensatz zu anderen Regelungen, keine Übergangslösung dar, sondern scheint in ihrem Ausmaß endgültig zu sein.