Abgeltungssteuer Solidaritätszuschlag

Private Anleger in Deutschland fragen sich angesichts der Unternehmenssteuerreform 2008, ob innerhalb der Abgeltungssteuer Solidaritätszuschlag anfällt oder nicht. Diese Frage ist klar mit ja zu beantworten. Da es sich bei der neuen Quellensteuer um eine Art der Einkommenssteuer handelt, ist, wie auch bei anderen Einkünften, die Abgeltungssteuer mit Solidaritätszuschlag gemeinsam zu entrichten.

Die Abführung der Beträge, denen auch fallweise noch Kirchensteuer hinzugeschlagen wird, erfolgt mit einer maximalen Gesamthöhe von 28% unmittelbar durch die Banken und anderen Geldinstitute, welche die Abgaben direkt an die jeweiligen Finanzämter der Kunden weiterleiten.

Die sich ergebende Steuerpflicht ist damit abgegolten, woraus sich auch der Name der neuen Steuer ableitet. Betroffen sind hierbei sowohl Einkünfte aus Kapitalerträgen, als auch private Veräußerungsgewinne. Die Übergangsregelung im Jahr 2008 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Milderung oder komplette Einsparung der Abgeltungssteuer für Anlagen, die vor dem 01.01.2009 erworben werden.

Hält der Anleger zwischen Kauf und Verkauf eine Frist von mehr als 12 Monaten ein, so greift die Abgeltungssteuer hier nicht. In Kombination mit einem Dachfonds oder einem anderen, thesaurierenden Fonds, können zusätzlich auch Zinsen und Dividenden, zumindest indirekt, steuerfrei vereinnahmt werden.

In den benannten Fondsformen werden diese nämlich nicht ausgeschüttet, sondern unmittelbar erneut investiert. So lösen sie auf der Seite des Anlegers keine abgabepflichtigen Einnahmen aus, vermehren innerhalb der Fondsentwicklung jedoch dennoch Renditen aus.

Vom Verbraucher mit Anlageinteresse ist nun gefordert, dass er sein Portfolio unter den Gesichtspunkten der neuen Steuersituation neu ordnet und gegebenenfalls Änderungen vornimmt, da Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zusammen eine Steuerlast ergeben, welche die Rentabilität mancher Anlageformen in Frage stellt.

Wie hoch die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag ausfallen wird, können Sie selbst berechnen.