Abgeltungssteuer Kursgewinne: Gibt es noch Möglichkeiten Kursgewinne steuerfrei zu vereinnahmen?
Die Auswirkung der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne gehört mit zu größten Veränderungen im Bereich privater Kapitalanlagen, die sich in der Folge der Unternehmenssteuerreform 2009 für deutsche Investoren ergaben.
Wurde im Vorfeld der Verabschiedung verstärkt darüber diskutiert, ob die Abgeltungssteuer Kursgewinne betreffen wird, so muss heute diese Frage eindeutig mit ja beantwortet werden. Durch die gleichzeitige Abschaffung der Spekulationsfrist, müssen Kursgewinne, realisiert durch den Verkauf eines Wertes, ganz unabhängig von der Haltezeit in voller Höhe der pauschalen Abgeltungssteuer unterworfen werden.
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren gilt ebenfalls als ersetzt. Es erlaubte dem Anleger innerhalb der bisherigen Steuerpraxis, lediglich die Hälfte der erzielten Einnahmen anzugeben und zu seinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Ab dem 01.01.2009 gilt hier, dass Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungen in voller Höhe der neuen Quellensteuer unterworfen werden müssen.
Der deutsche Satz für die Abgeltungssteuer beträgt dabei 25%. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession, Kirchensteuern, so dass in der Spitze bis zu 28% erreicht werden. Hiermit liegt Deutschland innerhalb des europäischen Vergleiches im obersten Bereich der Steuerbelastung.
Um dem Verbraucher die Chance auf eine Anpassung der persönlichen Anlagestrategie einzuräumen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung vorgesehen. Hierbei gilt, dass Kursgewinne aus Anlagen, die noch vor dem 01.01.2009 erworben und danach für mindestens 12 Monate gehalten wurden, nicht der Abgeltungssteuer unterworfen sind.
Es ist dringend dazu zu raten, die Übergangsregelung zu nutzen, um das Portfolio zu überprüfen und kritische Werte auszutauschen. Geschieht dies nicht, so wird die Abgeltungssteuer bereits ab Beginn des Jahres 2009 in vollem Maße erhoben, was die Rentabilität vieler Werte in Frage stellt.
Kursgewinne dauerhaft abgeltungssteuerfrei vereinnahmen
Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gibt es Möglichkeiten Kursgewinne abgeltungssteuerfrei zu vereinnahmen. Hierbei bietet sich insbesondere folgende Lösungen an, wenn Sie die Fondsauswahl z.B. lieber den Experten überlassen wollen: DWS Vermögenssparplan Premium