Abgeltungssteuer und Immobilienfonds
Die Einführung der neuen Abgeltungssteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 hatte den privaten Anlegermarkt in Deutschland in Unruhe versetzt. Ursache war, dass die neue Quellensteuer seit dem 01.01.2009 Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne einer pauschalen Belastung von bis zu 28% unterwerfen wird, die unmittelbar durch Banken und andere Geldinstitute an den Staat abgeführt werden. Im gleichen Zuge ist es zu einer ganzen Reihe von Neuregelungen gekommen.
Hierbei haben die Abschaffung von Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist teilweise sehr weitreichende Folgen, vor allem in Bezug auf Investmentfonds. In welcher Weise aber betrifft nun die Abgeltungssteuer Immobilienfonds?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es sich bei dieser Anlageform, unabhängig davon, ob in einen offenen Immobilienfonds oder einen geschlossenen Immobilienfonds investiert wird, um eine Vermögensmaßnahme handelt, die annähernd nicht von der Abgeltungssteuer betroffen ist.
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Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Spekulationsfrist in Bezug auf Immobilien mit einer Dauer von 10 Jahren beibehalten wird und hierdurch können entsprechende Einnahmen weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden. Die Abgeltungssteuer trifft Immobilienfonds insofern in Bezug auf die erzielten Verkaufsgewinne nicht, wenn entsprechende Haltezeiten berücksichtigt werden.
In Bezug auf Mieteinnahmen und andere laufende Gewinne können sich Anleger zu Nutze machen, dass im Falle von Auslandsimmobilien häufig die Steuerregeln des jeweiligen Landes Gültigkeit haben. So können Konstruktionen gefunden werden, die auch solche Einnahmen ohne Steuerlast realisierbar machen.
Anleger sollten in jedem Fall die Übergangsregelungen im Jahr 2008 nutzen, um steuerschädliche Anlagebestandteile im Portfolio gegen optimierte Werte auszutauschen. So konnten, bei Abschlüssen vor dem 01.01.2009 langfristig Steuervorteile gesichert werden, die in Summe den Gesamtwert der Geldanlage steigern.