Abgeltungssteuer und Folgen für das Fondssparen
In Bezug auf Abgeltungssteuer und Fondssparen kommt es für die Anleger zu erhöhten steuerlichen Lasten, welche die Rentabilität der bislang unumstrittenen Anlageform in Frage stellen. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 hatte die Bundesregierung auch die Gesetze zur neuen Abgeltungssteuer verabschiedet, die nun seit dem 01.01.2009 in Kraft sind.
Es handelt sich um eine pauschale Abgabe, die mit einem Basissatz von 25%, unter zusätzlicher Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, berechnet wird und somit eine Maximalhöhe von 28% erreicht. Betroffen sind hiervon Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungsgewinne, somit wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Fondssparen gleich in mehrfacher Hinsicht aus.
Weitere Informationen zum Thema: „Abgeltungssteuer Investmentfonds“
Der BVI hat eine Übersicht über die unterschiedliche Besteuerung von Investmentfonds veröffentlicht, die hier abgerufen werden kann: Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds
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Neben den Belastungen am Ende der Anlagezeit, in Form einer Gesamtbesteuerung der erzielten Überschüsse, wird die Abgeltungssteuer ebenso auf ausgezahlte Dividenden angerechnet. Das Fondssparen wird von vielen Verbrauchern zur zusätzlichen Aufstockung späterer Renten eingesetzt, deren Kalkulation unter dem Gesichtspunkt der neuen Steuerlast nun ganz neu berechnet werden muss.
Da es sich um eine Quellensteuer handelt, erfolgt deren Erhebung bereits auf Ebene von Banken und depotführenden Instituten. Eine Aufnahme in die Einkommenssteuererklärung findet künftig nicht mehr statt. Im gleichen Zuge sind Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist abgeschafft. Für den Anleger besteht bis Ende 2008 die Möglichkeit, vorhandene Aktivitäten zu optimieren.
Der Gesetzgeber sieht hier eine Übergangsregelung vor, die Abgeltungssteuer auf Fondssparen einschließt. Kommt es zu einer Neuanlage bis zum 01.01.2009 und beträgt die Haltezeit mindestens ein Jahr, so können künftige Gewinne letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. In Bezug auf laufende Gewinne besteht diese Möglichkeit nur dann, wenn es sich um Fondsmodelle handelt, bei denen Zwischengewinne im Fondsvermögen verbleiben und nicht ausgeschüttet werden.
Abgeltungssteuer befreit Fondssparen
Fondssparer können auch noch nach 2008 abgeltungssteuerfrei Fondssparen, wenn sie auf den DWS Vermögenssparplan Premium zurückgreifen.