Abgeltungssteuer Bestandsschutz: Übergangsregelung zur Abgeltungssteuer
Der Abgeltungssteuer Bestandsschutz stellt die, von der Regierung vorgesehene, Übergangsregelung in Zuge der Einführung der neuen, pauschalen Quellensteuer dar. Die Abgeltungssteuer war innerhalb der Unternehmenssteuerreform 2008 entworfen und beschlossen worden und wird ab dem 01.01.2009 ihre Wirkung auf alle Kapitalerträge sowie auf private Veräußerungsgewinne entfalten.
Hiermit soll ein Anschluss an die allgemeine, europäische Steuerpraxis absolviert werden. Mit einem Basissatz von 25%, unter Hinzuziehung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sogar bis zu 28% in der Spitze, hat die neue Steuerform einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität von Geldanlagen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Abgeltungssteuer Bestandsschutz als unabdingbar, um hier schweren Schaden von Anlegern abzuwenden.
Erfolgte der Ankauf einer Geldanlage noch vor dem 01.01.2009, so besteht für die entsprechenden Werte der Bestandsschutz immer dann, wenn diese für mehr als ein Jahr gehalten wurden.
Ist dies der Fall, so garantiert der Gesetzgeber bereits jetzt einen Zeitrahmen. Bis zum Ablauf dieser Zeit können langfristig erzielte Gewinne letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. Vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig das Halbeinkünfteverfahren als abgeschafft gilt und das Spekulationsfristen nicht mehr zum Tragen kommen, stellt die Anschaffung von langfristig ausgelegten Geldanlagen den einzigen Weg dar, um Abgeltungssteuer effektiv zu vermeiden.
Bei einer entsprechenden Anschaffung bewahrt der Bestandsschutz auch Zwischengewinne vor der Abgeltungssteuer, sofern diese nicht ausgeschüttet werden, sondern im jeweiligen Fondsvermögen verbleiben. Die Kombination beider Optionen gewährt auch nach Einführung der Abgeltungssteuer Bestandsschutz und damit den Erhalt steuerlicher Vorteile. Bei der dringend angeratenen Analyse und Optimierung der vorhandenen Werte während des Übergangsjahres 2008, sollte dieser Aspekt insbesondere stark beachtet werden.