Abgeltungssteuer 2009 im Kurzportrait
Unter dem Modell Abgeltungssteuer 2009 hat die Bundesregierung, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, eine neue Quellensteuer eingeführt, der seit dem 01.01.2009 sämtliche Einkünfte aus Kapitalerträgen unterworfen sind. Bisherige Regelungen, wie Halbeinkünfteverfahren oder Spekulationsfrist sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig, so dass im Regelfall die volle Steuerlast auf den privaten Anleger zukommen wird.
Das Schlagwort „Abgeltungssteuer 2009“ ist dabei für diese Personengruppe zu einem Begriff geworden, der die Unsicherheit über die künftige Rentabilität privater Geldanlagen zum Ausdruck bringt. Die pauschale Versteuerung, mit 25%, wird unmittelbar an der Quelle der Einkünfte vorgenommen, was in der Praxis bedeutet, dass Geldinstitute, die in die Abwicklung entsprechender Geschäfte involviert sind, die Abgeltungssteuer ab 2009 unmittelbar an die jeweiligen Finanzämter abführen werden.
Innerhalb der privaten Einkommensteuererklärung tauchen diese dann nicht mehr auf, da sie, wie dem Begriff zu entnehmen ist, dem Fiskus gegenüber bereits abgegolten sind. Stellten vor dem Hintergrund der bisherigen Steuerpraxis private Anlageformen ein geeignetes Mittel zur Vermögenspflege, auch im Hinblick auf die Altersversorgung dar, so muss das bestehende Portfolio zum Stichtag einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.
Abgeltungssteuer 2009 – Die richtige Anlagestrategie finden und nutzen
Neben Kurs- und Verkaufsgewinnen, fallen auch laufende Ausschüttungen, wie Zinsen oder Dividenden unter die neue Besteuerung. Ausnahmen können hierbei mit bestimmten Arten von Fonds realisiert werden. Kommt es zum Beispiel während der Laufzeit nicht zu Ausschüttungen, da diese innerhalb des Fonds wieder investiert werden, so vermehrt sich der Nutzen für den Anleger, ohne das es direkt zu Steuerlasten im Rahmen der Abgeltungssteuer 2009 kommt.
Die Anlage in Aktienfonds wird somit im Vergleich zu einer Aktienanlage attraktiver, da man eventuelle Verluste auch mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnen kann.
Wird ein entsprechendes Engagement zusätzlich vor dem Stichtag eingegangen, so stehen, bei Einhaltung einer mindestens einjährigen Haltezeit, letztmalig Möglichkeiten zur Verfügung, den realisierten Verkaufsgewinn steuerfrei zu realisieren.
Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.