Rürup-Rente von Abgeltungssteuer nicht betroffen
Die Abgeltungssteuer betrifft zwar nahezu jede Form der Geldanlage, die Rürup-Rente – auch Basis-Rente genannt – ist vor ihr jedoch nicht betroffen. Im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen, die von der Abgeltungssteuer betroffen sind, gewinnt die Rürup-Rente hingegen an Attraktivität.
Mit Abschluss einer Rürup-Rente (die es übrigens auch als fondsbasierte Variante gibt) umgehen Sie nicht nur Abgeltungssteuer-Zahlungen, Sie können zusätzlich in der Ansparphase Steuern sparen.
Keine Abgeltungssteuer und zusätzliche Steuerersparnis dank Rürup-Rente
Beiträge, die in eine Rürup-Rente investiert werden, können anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20.000 € bzw. 40.000 € bei Verheirateten können jährlich steuerlich begünstigt in eine Rürup-Rente investiert werden: Im Jahr 2008 können 66% der Beiträge steuerlich mit anderen Einkünften verrechnet werden. Jährlich steigt dieser Satz um 2% – ab dem Jahr 2025 können dann die Beiträge zu 100% verrechnet werden.
Ein weiterer Vorteil im Vergleich zu abgeltungssteuerpflichtigen Anlagen: In der Ansparphase findet – auch wenn Umschichtungen stattfinden – keine Besteuerung statt. Der Zinseszinseffekt wirkt sich voll aus und steigert so die Rendite.
Während der Verrentungsphase sind hingegen die Rentenzahlungen steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils richtet sich nach dem Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung und bleibt über die komplette Verrentungsphase konstant: Rentenzahlungen, die im Jahr 2008 beginnen, sind zu 56% steuerpflichtig bzw. 44% können steuerfrei vereinnahmt werden. Dieser Anteil steigt für zukünftig beginnende Renten jährlich. Erst ab 2040 beginnende Rentenzahlungen, sind voll steuerpflichtig.
Detaillierte Informationen zur Besteuerung finden Sie unter dem Thema Rürup-Rente & Steuern.
Besonderes Bonbon für baldige Rentner
Insbesondere Personen, die in den nächsten Jahren das 60. Lebensjahr überschreiten oder bereits überschritten haben, profitieren von der Besteuerung der Rürup-Rente. Sie erhalten eine höhere Steuerrückerstattung als sie bei späteren Rentenzahlungen versteuern müssen, wie folgendes Beispiel verdeutlicht: Einzahlungen im Jahr 2009 können zu 68% steuerlich geltend gemacht werden, während Rentenzahlungen, die 2009 beginnen, nur zu 58% steuerpflichtig sind. Überlegungen größere Einmalbeträge nicht nur hinsichtlich Abgeltungssteuer in die Rürup-Rente zu stecken, machen durchaus Sinn.