Der Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag im Portrait
Der Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag muss gegenüber Banken oder anderen depotführenden Unternehmen gestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass bereits abgegrenzte Einkünfte aus Kapitalerträgen an den Fiskus abgeführt werden.
Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, kommt dem Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag eine besondere Rolle zu. Banken sind verpflichtet, Steueranteile aus erkennbaren Einkünften aus Kapitalerträgen unmittelbar an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Hierbei wird ein Basissatz von 25% zu Grunde gelegt, wobei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch hinzu kommen. Insgesamt werden so 28% nicht überschritten. Da Anleger einen Anspruch auf einen bestimmten Sparerpauschbetrag (derzeit 750 Euro pro Jahr) haben, kann dieser unmittelbar von der Steuerlast in Abzug gebracht werden.
Erfolgt nun in Hinblick auf die Abgeltungssteuer ein Freistellungsauftrag gegenüber dem Geldinstitut, so wird der abzuführende Steuerbetrag automatisch um den Freibetrag reduziert. Neben dem eigentlichen Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag), räumt der Gesetzgeber zusätzlich eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro ein. Eine Betrachtung und Bewertung der tatsächlichen Werbungskosten erfolgt hier, aufgrund der Pauschalierung, nicht mehr.
Insgesamt stehen also 801 Euro zur Verfügung, die vor Berechnung der Abgeltungssteuer in Abzug gebracht werden können. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings der Freistellungsauftrag, der dementsprechend durch den Anleger bei der Bank eingereicht werden muss.
Angesichts der steuerlichen Verschlechterung der Gesamtsituation für Anleger in Deutschland ab dem 01.01.2009, kommt dem Abgeltungssteuer Freistellungsauftrag eine besondere Bedeutung zu. Angesichts der ohnehin hohen Steuerlast in Bezug auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne, sollte hier sorgfältig und fristgerecht vorgegangen werden, um die ohnehin kritische Situation nicht noch zu verschlechtern.
Abgeltungssteuer sparen – auch unabhängig vom Freistellungsauftrag
Mit kostengünstigen fonds- und wertpapiergebundenen Lebensversicherungen können Sie die Abgeltungssteuer vermeiden. So können Sie abgeltungssteuerbefreit investieren und zahlen erst zum Auszahlungszeitpunkt Steuern, die in jedem Fall niedriger sind als die Abgeltungssteuer.
Anleger, die regelmäßig, z. B. im Rahmen eines Fondssparplans, investieren möchten, sollten sich den DWS Vermögenssparplan Premium genauer angucken.