Abgeltungssteuer – Anleihen auf dem steuerlichen Prüfstand
Die neue Abgeltungssteuer die 2009 eingeführt wurde, brachte einige steuerliche Neuerungen mit sich. Ein Überblick über die Abgeltungssteuer auf Anleihen belegt dies eindrucksvoll. Anleihen dienten seit jeher dem Anleger zur langfristigen Kapitalanlage und Staaten zur langfristigen Kreditfinanzierung. Der Gläubiger einer Anleihe hat das Recht auf Rückzahlung des Anleihebetrages sowie auf eine vorher festgelegte Verzinsung. Die Laufzeiten bei Anleihen sind in der Regel zwischen fünf und dreißig Jahren anzusiedeln.
Institutionen wie Staaten, Bundesländer, Geschäftsbanken oder große Industrieunternehmen haben Kreditbedarf. Sie können das Geld bei einer Bank oder Bankenkonsortium (Kredit) oder bei einer Vielzahl von Anlegern (Anleiheemission) aufnehmen.
Die Besteuerung von Anleihen bis zur Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009
Anleihen erwirtschaften Erträge und Einnahmen aus Zinsen und Kursgewinnen. Zinsen sind hierbei voll steuerpflichtig. Die Anleger müssen diese mit dem persönlichen Steuersatz von 15-45% versteuern. Kursgewinne werden ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr vergangen ist.
Anleihen und Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 und deren Folgen
Die Zinsgutschriften gelten zurzeit als Kapitaleinnahme. Kursgewinne und auch Verluste müssen nur innerhalb der Spekulationsfrist erfasst werden. Die Versteuerung der Zinsen erfolgt nach der individuellen Progression, das heißt, nach dem persönlichen Steuersatz. Zinsen und Kurserträge werden mit 25% besteuert.
Seit 2009 werden Zinserträge auch bei bestehenden Anlagen mit 25% versteuert und auch die Veräußerung wird mit einer Abgeltungssteuer von 25% belegt.
Abgeltungssteuer sparen beim Anleihenkauf
Anleger, die einen Steuersatz oberhalb von 25% haben, sparen zukünftig bei der Besteuerung von Zinserträgen, da diese nicht mehr dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Anders sieht es hingegen bei Kursgewinnen aus:
Da Anleihen in der Regel eine feste Laufzeit haben, ist die Haltedauer und damit auch die Möglichkeit dauerhaft abgeltungssteuerfreie Kursgewinne zu erzielen begrenzt. Anleger sollten daher abwägen, ob eine Umschichtung in lang laufende Anleihen sinnvoll ist.
Alternativ bietet sich eine Anlage in Rentenfonds und offene Immobilienfonds an: Sie sind in ihrer Laufzeit nicht begrenzt.
Bei einem Erwerb vor dem 01.01.2009 konnten so dauerhaft steuerfreie Kursgewinne erzielt werden, sofern die Fondsanteile mindestens 12 Monate gehalten wurden.
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