Das IDW-Gutachten kann dem Anleger einige Aufschlüsse geben
Was ist das IDW-S4 Gutachten?
Das Verkaufsprospekt eines geschlossenen Fonds ist für den Anleger ein wichtiges Kriterium, um verschiedene Fonds zu vergleichen und sich ein Bild darüber machen zu können, wie risikoreich und aussichtsreich das Investment sein könnte. Zwar prüft zum Beispiel die BaFin solche Verkaufsprospekte, bevor der geschlossene Fonds zugelassen wird, aber nur auf die Vollständigkeit der Angaben.
Immer mehr geschlossene Fonds gehen heute jedoch dazu über, eine weitere Prüfung ihrer Verkaufsprospekte auf freiwilliger Basis durchführen zu lassen, die auch inhaltliche Kriterien und bestimmte Qualitätsmerkmale berücksichtigt. Durchgeführt wird eine derartige Prüfung vorwiegend vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., auch kurz als IDW bezeichnet. Das IDW-S4 Gutachten ist demzufolge ein Gutachten, welches vom IDW auf der Basis eines bestimmten festgelegten Standards (S4) nach Prüfung des Verkaufsprospektes erstellt wird.
Gehört der geschlossene Fonds zum Beispiel dem VGF (Verband Geschlossene Fonds e.V.) an, so ist das Erstellen lassen eines solchen IDW-Gutachtens Pflicht. Der große Unterschied zwischen der Prüfung durch das IDW und der BaFin ist, dass im Zuge der IDW-Prüfung nicht nur eine rein formelle Prüfung des Verkaufsprospektes wie bei der BaFin stattfindet, sondern es wird auch inhaltlich auf Plausibilität geprüft. Dazu wird der vom IDW entwickelte Standard S4 genutzt.
Was sagt das IDW-S4 Gutachten aus, was kann man daraus ableiten?
Aufgrund der auch inhaltlichen Prüfung durch das IDW und die Erstellung des Gutachtens lassen in den letzten Jahren immer mehr geschlossene Fonds dieses Gutachten erstellen, welches praktisch ein Qualitätsmerkmal des Fonds sein soll – zumindest wird damit seitens der Fonds durchaus geworben und das Gutachten als Teil des Marketings genutzt („Verkaufsprospekt geprüft nach IDW S4“). Dass das Verkaufsprospekt nach den Richtlinien für Wirtschaftsprüfer geprüft worden ist, kann also durchaus als Vorteil des entsprechenden geschlossenen Fonds angesehen werden – so könnte man zumindest vom ersten Eindruck her meinen.
Doch was genau sagt das IDW-S4 Gutachten aus und wie aussagekräftig ist die Prüfung wirklich? Auch wenn der Anleger vielleicht zunächst den Eindruck hat, die IDW-Prüfung und das erstellte Gutachten würden auf jeden Fall für die Qualität des geschlossenen Fonds sprechen, so ist dem leider genauso wie bei der BaFin Prüfung nicht so. Denn die Prüfung und Erstellung des IDW-S4 Gutachtens sagt absolut nichts über die Qualität der Anlage als solche aus, wie Sie es als Anleger vielleicht erwarten würden.
Das Hauptziel der Beurteilung durch das IDW ist es nämlich „lediglich“ zu überprüfen, ob die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben es dem Anleger in ausreichender Form ermöglichen, sich eine Eindruck von diesem geschlossenen Fonds als Kapitalanlage zu machen. Die Prüfung durch das IDW soll dabei ausdrücklich aus der Sicht eines Anlegers vorgenommen werden, der sich das Verkaufsprospekt zu Gemüte führt. Im Wesentliches wird das Verkaufsprospekt vom Gutachter darauf hin untersucht, ob alle für den Anleger zur Beurteilung des Fonds und zum Treffen seiner Anlageentscheidung wichtigen Informationen enthalten sind, und ob die Informationen auch deutlich und in sich schlüssig sind. Auch im Prospekt gemachte Folgerungen werden seitens der IDW-Gutachter auf ihre Plausibilität hin überprüft. Zusammenfassend kann man zum „Wert“ des IDW-S4 Gutachtens festhalten, dass es sicherlich für den Anleger eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt, wenn ein geschlossene Fonds dieses Gutachten erstellen lässt.
Zumindest kann der Anleger sich dann relativ sicher sein, dass die Angaben im Verkaufsprospekt nicht völlig aus der Luft gegriffen sind. Wie groß das Risiko dieses Investments oder wie hoch die mögliche Rendite allerdings ist, darüber kann das Gutachten keinerlei Aussagen treffen, auch wenn den Anleger diese Qualitätsbewertung sicherlich sehr interessieren würde.