Der Nachweis des Besitzes der Anteile an einem geschlossenen Fonds
Was ist der Zeichnungsschein bzw. die Beitrittserklärung bei geschlossenen Fonds?
Bevor Sie sich für eine Investition in einen geschlossenen Fonds entscheiden, sollten Sie zunächst zahlreiche Informationen über den Fonds sammeln, mit anderen Angeboten Vergleiche vornehmen und sich vor allem auch das Verkaufsprospekt genau anschauen. Ist Ihre Entscheidung dann auf einen speziellen geschlossenen Fonds gefallen, dann müssen Sie nur noch Ihren „Beitritt“ zur Gesellschaft, also den gewünschten Kauf des Anteils, erklären.
Dies geschieht, indem Sie den sogenannten Zeichnungsschein unterschreiben, der mitunter auch als Beitrittserklärung zum geschlossenen Fonds bezeichnet wird. In der Regel befindet sich dieser Zeichnungsschein als eine Anlage im Emissionsprospekt des Fonds. Unter anderem wird auf dem Zeichnungsschein auch die Höhe der Beteiligung festgehalten, welche Sie mit dem Investment eingehen möchten.
Rechtlich betrachtet ist die Beitrittserklärung ein Angebot seitens des Anlegers an die Fondsgesellschaft. Nimmt diese den Antrag an und bestätigt dies schriftlich, ist die Beteiligung rechtskräftig erfolgt, indem Sie als Anleger Ihren Beitritt zur Fondsgesellschaft erklärt haben und diese dem Beitritt zugestimmt hat. Ferner können Sie im Zeichnungsschein übrigens auch angeben, ob Sie selbst als Kommanditist der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden möchten, oder ob Sie einen Treuhänder „einschalten“ möchten.
Welche Daten beinhaltet der Zeichnungsschein des geschlossenen Fonds?
Neben der bereits erwähnten einzutragenden Höhe der Beteiligung (inklusive der Angabe der Währung), der Wahl der Eintragung als Kommanditist oder des Treuhänders (direkte oder indirekte Beteiligung) und natürlich auch der Unterschrift des Anlegers, beinhaltet der Zeichnungsschein der geschlossenen Fonds noch weitere Daten.
Dazu zählen zum Beispiel der Name des geschlossenen Fonds und Angaben zum Anleger, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Beruf und die Telefonnummer. Auch die Bankverbindung sowie Finanzamt mitsamt Steuernummer des Anlegers sind im Normalfall zu vermerken. Weitere Angaben, die auf der Beitrittserklärung zum geschlossenen Fonds für gewöhnlich gemacht werden, sind zum Beispiel die Kontoverbindung der Fondsgesellschaft, auf der die Zeichnungssumme zu überweisen ist, die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und zudem muss der Anleger erklären, dass er vorab den Verkaufsprospekt erhalten und von diesem Kenntnis genommen hat.