Abgeltungssteuer auf Zertifikate

Seit der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung trat am 01.01.2009 die neue Abgeltungssteuer in vollem Umfang in Kraft. Diese pauschale Quellensteuer trifft dabei beinahe alle Anlageformen, teilweise in extremer Weise und liegt mit einem maximalen Satz von bis zu 28% auf einem der europäischen Spitzenplätze.

Der Gesetzgeber hatte hier die Befürchtung, dass die vollständige Übergangszeit in Bezug auf die Abgeltungssteuer auf Zertifikate bis zum 01.01.2009 dazu führen könnte, dass Produkte lanciert würden, die unter Ausnutzung vorhandener Steuerlücken dauerhaft für Anlegervorteile sorgen könnten.

Von daher können Gewinne aus Zertifikaten nur dann steuerfrei realisiert werden, wenn diese nach dem 14.03.2007 angeschafft und frühestens bis zum 14.03.2008, spätestens jedoch bis zum 30.06.2009 wieder verkauft werden.