Abgeltungssteuer Vermögensverwaltung: Einflüsse der Abgeltungssteuer auf die Vermögensverwaltung

Die Einflüsse der Abgeltungssteuer auf Vermögensverwaltung und Anlagestrategie sind weitreichend und verändern damit die Gesamtsituation deutscher Anleger in negativer Weise. Die neue Quellensteuer, verabschiedet im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 und gültig seit dem 01.01.2009, bezieht sich auf Kapitalerträge ebenso, wie auf private Veräußerungsgewinne.

Mit einem Basissatz von bereits 25%, wobei hier noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt werden müssen, verändert sie die Rentabilität bewährter Anlageformen sehr stark. Die Gesamtlast liegt damit bei maximalen 28% und ist damit wesentlich höher, als der Durchschnitt der europäischen Länder in Bezug auf gleichartige Steuermodelle.

Die Reduzierung der Anerkennung möglicher Werbungskosten in Form einer Pauschalierung von lediglich 51 Euro pro Jahr, senkt den Nutzen vieler Anlageformen zusätzlich. Die Pauschale kann gemeinsam mit dem Sparerfreibetrag, der künftig Sparerpauschbetrag heißt und in seiner Höhe mit 750 Euro pro Jahr unverändert bleibt, innerhalb eines Freistellungsauftrages geltend gemacht werden.

Besonders kritisch ist zu betrachten, dass die Abgeltungssteuer in der Vermögensverwaltung künftig das bisherige Halbeinkünfteverfahren ablösen wird. Einnahmen ab 2009 werden in voller Höhe der Steuer unterworfen. Durch die gleichzeitige Abschaffung der Spekulationsfrist gilt dies künftig auch dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen.

Durch den Wegfall der Werbungskosten wird sich zwangsläufig der zu versteuernde Ertrag erhöhen: Statt den tatsächlichen Werbungskosten, die z.B. durch die jährliche Vermögensverwaltungsgebühr entstehen, kann nur noch ein geringer Pauschalbetrag geltend gemacht werden.

Die Gesamtsituation lässt vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer Vermögensverwaltung und -planung wesentlich schwieriger werden und setzt eine intensive Beschäftigung mit der Materie voraus. Vor allem innerhalb der Übergangsregelungen, die der Gesetzgeber für das Jahr 2008 vorgesehen hat, gilt es, die richtigen Entscheidungen zu treffen und dabei auch Anlageformen zu berücksichtigen, die innerhalb der persönlichen Vermögensverwaltung bislang keine Rolle gespielt haben. Da die jährlichen Verwaltungsgebühren des Vermögensverwalters dem Fondsvermögen entnommen werden, werden sie mit der Wertentwicklung verrechnet und bleiben so indirekt abzugsfähig.

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