Abgeltungssteuer Lebensversicherung

Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, reißen die Meldungen, Nachrichten und Berichte über die Auswirkungen der neuen Quellensteuer nicht ab.

Entgegen anfänglichen Befürchtungen zeichnete sich eine Situation ab, welche die Lebensversicherung zu einer interessanten Anlageform machten. Versicherungen, die 2005 abgeschlossen wurden, deren Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und deren Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt, werden lediglich zur Hälfte der Steuer unterworfen.

Würde es hier in der Zukunft noch zu einer Anwendung der Abgeltungssteuer auf die Lebensversicherung kommen, so würde sich die Gesamtsituation noch vorteilhafter auswirken, weil dies zu einer Gesamtlast von lediglich 12,5% Steuerlast führen würde.

Die einzige Änderung betrifft Lebensversicherungen, die ab 2009 abgeschlossen wurden und vor Ablauf von 12 Jahren wieder verkauft werden. Diese unterliegen dann im vollen Maße der Abgeltungssteuer. Eine weitere Option in Bezug auf diese Anlageform ist die wertpapiergebundene Lebensversicherung.

Je nach Anbieter hat der Versicherte hier die Möglichkeit, persönlich Einfluss auf die jeweils eingesetzten Papiere und Werte zu nehmen. Da sämtliche Transaktionen unter dem Dach der Lebensversicherung abgewickelt werden, lösen sie auf Seiten des Versicherten keine Abgeltungssteuer im laufenden Betrieb aus.

So profitiert der Anleger von einer umsichtigen und renditeorientierten Auswahl der eingesetzten Werte und versteuert bei Ablauf der Versicherung lediglich im Rahmen der reduzierten Steuersätze. Der Zusammenhang zwischen Abgeltungssteuer und Lebensversicherung ist von daher nicht von vergleichbaren Auswirkungen gekennzeichnet, wie dies bei anderen Anlageformen der Fall ist. Von daher sollten spezielle Formen der Lebensversicherung bei der Neuordnung des Portfolios mit einbezogen werden.