Abgeltungssteuer vermeiden – Lebensversicherung als sinnvoller Lösungsweg
Seit dem 01.01.2009 greift nun schon die Abgeltungssteuer. Jede einzelne Umschichtung im Depot kam dem Anlager seit unter Umständen sehr teuer zu stehen. Die Möglichkeit der steuerneutralen Realisation von Kursgewinnen ist mit Ausnahme von vor dem Stichtag erworbenen Wertpapieren passé. Es gibt aber auch legale Möglichkeiten, wie z. B. eine Fondspolice, mit denen man Abgeltungssteuerzahlungen sparen oder umgehen kann.
Viele Anleger werden ihre Wertpapierdepots nochmals vor dem genannten Termin nachjustieren, in der Hoffnung diese dann langfristig unangetastet lassen zu können. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass für Anleger auf dem Weg zum dauerhaften Erfolg ihrer Vermögensanlage die Möglichkeit der Reaktion auf aktuelle Marktgegebenheiten unverzichtbar ist – man möge nur beispielhaft an die Börsenblase im Jahre 2001 denken. Wie aber auch zukünftig ein Depot aktiv verwalten, wenn das Damoklesschwert der Abgeltungssteuer über allen Entscheidungen schwebt?
Mit Lebensversicherung unnötige Abgeltungssteuer-Zahlungen vermeiden
Den Ausweg erhalten Anleger über die Übertragung Ihrer Wertpapieranlage in eine Lebensversicherung. Mit diesem Konzept besitzt der Anleger eine Lebensversicherung, die für die Besteuerung der Vermögensanlage zu Grunde gelegt wird. Innerhalb der Police wird ein Wertpapierdepot als Vermögensanlage der Versicherung eingesetzt. Die Vermögensanlage, das Depot des Anlegers also, wird als Sondervermögen geführt und unterliegt somit nicht dem Bonitätsrisiko der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die die Lebensversicherung anbietet.
In der steuerlichen Betrachtung spielt es jetzt keine Rolle mehr, welche Transaktionen im Depot stattfinden, die Erträge können sorgenfrei realisiert und wieder investiert werden. Sogar Zinserträge können auf diesem Wege abgeltungssteuerfrei thesauriert werden. Umschichtungen können jederzeit durchgeführt werden, ohne dass hierfür die Abgeltungssteuer einbehalten wird. Bei regelmäßigen Umschichtungen summiert sich so die Abgeltungssteuerersparnis bzw. lassen sich große Abgeltungssteuer Zahlungen vermeiden.
Versteuert wird in diesem Konstrukt ausschließlich die Wertentwicklung der Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt – sofern dieser erst nach dem 60. Lebensjahr des Anlegers liegt und der Vertrag mindestens 12 Jahre nach Vertragsabschluss liegt, können sogar 50% des Wertzuwachses steuerfrei vereinnahmt werden.
- Steuerersparnis: Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen während ihrer Laufzeit nicht der Abgeltungssteuer, Umschichtungen können abgeltungssteuerfrei getätigt werden. Dies hat zur Folge, dass erst bei Entnahme der anteilige Gewinn jeder Auszahlung zu versteuern ist. Liegt der Entnahmezeitpunkt nach dem 60. Lebensjahr und mindestens 12 Jahre nach dem Abschlusszeitpunkt, können 50% des anteiligen Gewinns sogar steuerfrei vereinnahmt werden. Im Todesfall der versicherten Person ist die Auszahlung komplett steuerfrei. Hohe Abgeltungssteuer Zahlungen lassen sich so vermeiden.
- Freie Wertpapierallokation: Intelligente Lösungen bieten Anlegern die Chance, individuelle Portfolios in einem dafür vorgesehenen Depot bilden zu können. Hierbei stehen über 9.500 Investmentfonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag zur Auswahl. Somit kann die eigene Anlagestrategie bestens umgesetzt werden.
- Transaktionen innerhalb des Depots bleiben von der Abgeltungssteuer unberührt.
- Der Verwaltungsaufwand wird reduziert, da im Idealfall ein Großteil der mittel- bis langfristigen Anlagen in der Lebensversicherung gehalten werden. Zinsbescheinigungen und Dividendenaufstellungen sind somit nicht mehr einzeln aufzuführen und zu sammeln.
- Verwaltungs- und Transaktionskosten werden direkt mit der Wertentwicklung der Geldanlage verrechnet und bleiben somit indirekt “steuerlich absetzbar”.