Abgeltungssteuer bei Mischfonds – Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 auf Mischfonds
Mischfonds oder auch “gemischte Fonds” investieren in Aktien und Anleihen. Mischfonds können dadurch von Wertsteigerungen an den Aktienmärkten und / oder an Wertsteigerungen an den Anleihemärkten profitieren. Dadurch kann in unruhigen Börsenzeiten eine Kapitalumschichtung in festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen werden. Mischfonds können also flexibler auf die Marktbegebenheiten reagieren.
Investmentfonds investieren in der Regel in eine Form von Wertpapieren, entweder Aktien, oder Rentenpapiere. Mischfonds haben die Auswahl. Sie können durch ihre flexible Anlagepolitik Risiken abfedern und auch in einer Baisse oder bei Stagnation der Märkte Wertsteigerungen realisieren.
Mischfonds gelten verglichen mit reinen Aktienfonds als sicherer, ohne dass Anleger dabei auf einen attraktiven Wertzuwachs verzichten müssten. Die gemischten Fonds unterscheiden sich hinsichtlich Ihres Mischungsverhältnisses. D.h. zum Teil überwiegen Aktien, zum Teil wird von den Mischfonds ein eher ausgeglichenes Verhältnis angestrebt.
Die Besteuerung von Mischfonds bis zum 31.12.2008
Mischfonds können wie bereits erwähnt in verschiedene Wertpapiere investieren. So erzielen Mischfonds Einnahmen und Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Zinsen waren nach dem Abzug der persönlichen Abschreibungen voll steuerpflichtig. Dividenden waren nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern. Das bedeutete, dass Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig waren und nach dem persönlichen Steuersatz zwischen 15-45% versteuert werden mussten.
Auch Kursgewinne mussten Anleger mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, alledings nur wenn zwischen Kauf und Verkauf der Mischfondsanteile zwölf Monate lagen (Spekulationsfrist). Kursgewinne die frühestens nach einem Jahr abgestoßen wurden, waren demnach steuerfrei.
Seit Einführung der Abgeltungssteuer – Mischfonds und die neue Abgeltungssteuer 2009
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind seit dem 01.01.2009 voll steuerpflichtig und werden mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz von 25% versteuert.
Kursgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft und länger als 1 Jahr gehalten wurden, können aufgrund des Bestandsschuutzes weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden.
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