Abgeltungssteuer auf Geldmarktfonds
Die Geldanlage in Geldmarktfonds zählt zu den wertbeständigsten Investment bei Fonds. Geldmarktfonds investieren hierbei überwiegend in Geldmarkttitel, also kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren mit einer Restlaufzeit von nur wenigen Wochen oder Monaten.
Geldmarktfonds haben aus diesen Gründen ein geringes Risiko Verluste zu machen. Kurzfristige Zinsänderungen oder spontane Veränderungen der Weltwirtschaft sind in der Regel nicht zu erwarten bzw. wirken sich nur noch bedingt auf die Kurse der gehaltenen Wertpapiere aus.
Geldmarktfonds erwirtschaften oft mehr Rendite als Tagesgeldangebote der Hausbank. Im Gegensatz zu Tagesgeld muss aber ein Fonds- oder Wertpapier-Depot vorhanden sein. Über Fondsvermittlung24.de können Sie ein kostenloses Wertpapierdepot eröffnen und Geldmarktfonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag kaufen.
Besteuerung von Geldmarktfonds bis zum 31.12.2008
Geldmarktfonds erwirtschaften Einnahmen aus Zinsen und Kursgewinnen. Hierbei galt in Bezug auf die Zinsen, dass diese nach Abzug aller Abschreibungsmöglichkeiten voll steuerpflichtig waren. Die Kursgewinne wiederum musste jeder Anleger mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Steuersätze lagen hierbei zwischen 15 und 45%.
Kursgewinne konnten damals aber auch steuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung hierfür war, dass zwischen dem Kauf der Anteile und dem Verkauf nicht weniger als ein Jahr lag.
Geldmarktfonds und Abgeltungssteuer seit 2009
Bei der Abgeltungssteuer auf Geldmarktfonds ist folgendes zu beachten: Zinsen und Kursgewinne sind seit dem 01.01.2009 im Zuge der neuen Abgeltungssteuer voll steuerpflichtig. Anleger zahlen hierfür 25% Abgeltungssteuer.
Mit der Abgeltungssteuer profitieren all diejenigen deren persönlicher Steuersatz über dem der Abgeltungssteuer liegt.