Abgeltungssteuer & Übergangsregelung: Zertifikate, Finanzinnovationen, Garantiezertifikate und die Folgen der Abgeltungsteuer

Abgeltungssteuer auf Zertifikate, Garantiezertifikate und Finanzinnovationen

Für Zertifikate gilt hinsichtlich der Abgeltungssteuer eine Übergangsregelung: Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Zertifikate, die vor dem 15.03.2007 erworben wurden, steuerfrei veräußert werden können, sofern die Spekulationsfrist von 1 Jahr eingehalten wird. Wird innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, müssen die Erträge voll versteuert werden.


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Übergangsregelung zur Abgeltungssteuer für Zertifikate

Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 erworben und bis zum 30.06.2009 verkauft werden, kommen ebenfalls noch in den Genuss nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei geführt zu werden. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur bei einem Erwerb vor dem 01.01.2009. Wird ein Zertifikat nach dem 30.06.2009 veräußert, fällt auch hier die 25% Abgeltungssteuer 2009 an. Eine Versteuerung der Zinsen und der Veräußerungen von ab dem 31.12.2008 erworbenen Zertifikaten unterliegt der vollen Abgeltungsbesteuerung von 25 %.

Daher sollte auch hier ein langfristiger Anlagehorizont ins Auge gefasst werden. Es ist davon auszugehen, dass neue Produkte auf den Markt kommen werden, die die Möglichkeit bieten, die Abgeltungssteuer zu umgehen. In diesem Fall sollte unbedingt der 30.06.2009 als Stichtag ins Auge gefasst werden, um die Zertifikate ohne Versteuerung zu veräußern und anschließend auf neue Produkte umzusteigen.

Abgeltungssteuer bei Garantiezertifikate und Finanzinnovationen

Garantiezertifikate werden als Gewinner im Zuge der Abgeltungssteuer gehandelt. Bisher sind sämtliche Erträge voll steuerpflichtig, wenn das Garantiezertifikat als Finanzinnovation eingestuft wird.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden Zinserträge mit 25 % besteuert, jedoch gilt dies nur für Zuflüsse nach dem 31.12.2008. Bei einer Veräußerung ist lediglich die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufsbetrag mit der Abgeltungssteuer zu versteuern. Für Anleger mit einer hohen Progression bietet sich im Ergebnis die Abgeltungsteuersatz an, da nunmehr eine einheitliche Versteuerung mit 25 % erfolgt statt mit dem persönlichen Steuersatz.

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