Mischfonds und Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 - Die Abgeltungssteuer auf Mischfonds

Abgeltungssteuer bei Mischfonds - Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 auf Mischfonds

Mischfonds oder auch "gemischte Fonds" investieren in Aktien und Anleihen. Mischfonds können dadurch von Wertsteigerungen an den Aktienmärkten und / oder an Wertsteigerungen an den Anleihemärkten profitieren. Dadurch kann in unruhigen Börsenzeiten eine Kapitalumschichtung in festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen werden. Mischfonds können also flexibler auf die Marktbegebenheiten reagieren.


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Investmentfonds investieren in der Regel in eine Form von Wertpapieren, entweder Aktien, oder Rentenpapiere. Mischfonds haben die Auswahl. Sie können durch ihre flexible Anlagepolitik Risiken abfedern und auch in einer Baisse oder bei Stagnation der Märkte Wertsteigerungen realisieren.

Mischfonds gelten verglichen mit reinen Aktienfonds als sicherer, ohne dass Anleger dabei auf einen attraktiven Wertzuwachs verzichten müssten. Die gemischten Fonds unterscheiden sich hinsichtlich Ihres Mischungsverhältnisses. D.h. zum Teil überwiegen Aktien, zum Teil wird von den Mischfonds ein eher ausgeglichenes Verhältnis angestrebt.

Die bisherige Besteuerung von Mischfonds

Mischfonds können wie bereits erwähnt in verschiedene Wertpapiere investieren. So erzielen Mischfonds Einnahmen und Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Zinsen sind nach dem Abzug der persönlichen Abschreibungen voll steuerpflichtig. Dividenden sind nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern. Das bedeutet, dass Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig sind und nach dem persönlichen Grenzsteuersatz zwischen 15-45 % versteuert werden.

Kursgewinne müssen Anleger mit dem persönlichen Grenzsteuersatzversteuern, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Anteile an dem Mischfonds kein Jahr vergangen ist (Spekulationsfrist). Kursgewinne die frühestens nach einem Jahr abgestoßen werden, sind steuerfrei.

Ab dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer - Mischfonds und die neue Abgeltungssteuer 2009

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind ab dem 01.01.2009 voll steuerpflichtig und werden mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert.

Investitionen in Mischfonds sind somit ab dem 01.01.2009 im Wege der neuen Abgeltungssteuer ungünstiger als bisher. So empfiehlt es sich, auf langfristig erfolgreiche Fonds zu setzen und diese nicht zu häufig umzuschichten. Kursgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft und mindestens 1 Jahr gehalten wurden, können weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden.

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Abgeltungssteuerbegünstigt in gemischte Fonds investieren

Auch ab 2009 ist es noch möglich in Mischfonds zu investieren, ohne, dass Abgeltungssteuer zu entrichten ist.

Abgeltungssteuerbegünstige Anlagen für Fondssparpläne im Überblick: Abgeltungssteuer & Fondssparplan