Verlustzuweisung nutzen und Steuern sparen

Bis 2005 gab es reichlich geschlossene Fonds mit Verlustzuweisung. Mit einer Beteiligung an einem solchen Fonds konnte man kräftig Steuern sparen oder sogar seine Steuerlast auf null reduzieren. Mit der Reformierung des §2b des Einkommenssteuergesetzes wurde diese Form der Verlustzuweisung abgeschafft und damit das Steuerschlupfloch geschlossen.

So erzielte man bisher eine Verlustzuweisung

Das Prinzip war einfach: Man beteiligte sich beispielsweise an einem Medienfonds, der mit der Produktion von Kinofilmen Wirtschaftsgüter produzierte, die im gleichen Jahr voll abgeschrieben werden mussten. Üblicherweise musste man seine Einlage nicht voll leisten, ein Teil der Einlage wurde in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Durch die Hebelung des eingesetzten Kapitals sind so Verlustzuweisungen von bis zu 300% der Einlage entstanden.

Mit der Reformierung des §2b des Einkommenssteuergesetztes wurde dieses Steuerschlupfloch geschlossen: Seitdem können Verluste aus Beteiligungsangeboten wie Medienfonds nicht mehr mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Die Verluste müssen mit zukünftigen Erträgen derselben Beteiligung verrechnet werden. Eine steuerlich nutzbare Verlustzuweisung gibt es somit nicht mehr für geschlossene Fonds.

Der Gesetzgeber hat mit diesem Schritt deutlich gemacht, dass solche Steuerschlupflöcher nicht länger geduldet sind. Sollten Sie dennoch ein Beteiligungsangebot mit Verlustzuweisung angeboten bekommen, sollten sie dieses einer genauen steuerlichen Prüfung unterziehen. Oftmals halten solche Angebote nicht ihr steuerliches Versprechen und können mit Steuernachzahlungen etc. zu einem Fiasko werden.

Legale Alternative mit Verlustzuweisung

Mit der Einführung der Rürup-Rente hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen eine Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig in der Ansparphase Steuern zu sparen, denn für einen Teil der eingezahlten Beiträge erhält man eine Art Verlustzuweisung und reduziert so seine Steuerlast:

Im Jahr 2008 können 66% der Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Wert steigt jährlich um 2% (= 2009: 68%, 2010: 70% usw.) bis zum Jahr 2025. Ab diesem Zeitpunkt können 100% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20.000 € können jährlich steuerlich begünstigt in die Altersvorsorge gesteckt werden. Bei Verheirateten sind es sogar 40.000 €. Näheres zur Besteuerung der Rürup-Rente unter Rürup-Rente & Steuern.