Riester-Rente Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig
Mittlerweile gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, die drohende Altersarmut zu umgehen. Die private Altersvorsorge ist in aller Munde, will doch niemand im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein. Vorraussetzung für einen materiell angenehmen Lebensabend ist die Besparung eines Riester-Rente Vertrages. Die Beiträge zu einer Riester-Rente sind als Riester-Rente Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Riester-Rente Förderung: Staatliche Riester-Rente Zulagen und steuerwerte Vorteile
Die Riester-Sonderausgaben sind dann interessant, wenn der Inhaber des Riester-Vertrages ein verhältnismäßig hohes Einkommen bezieht. Die staatliche Riester-Rente Förderung besteht entweder in der Gewährung einer Zulage oder aber über die Riester-Rente Sonderausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Welche Form der Förderung letztlich angewandt wird, entscheidet das Finanzamt mittels einer Günstigerprüfung. Fällt letztere dahin gehend aus, dass die Riester-Rente Sonderausgaben für den Betroffenen günstiger ist als die Gewährung der Zulage, dann wird die entstandene Steuerersparnis ausgezahlt. Eine Zubuchung in den Riester Vertrag, wie es bei der Zulage geschieht, erfolgt nicht.
Riester-Rente Sonderausgaben steuerlich geltend machen und profitieren
Die Höchstgrenze für die steuerliche Abzugsfähigkeit beträgt im Jahr 2008 exakt 2100 € pro Jahr. Auch für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt diese Höhe der Riester-Rente Sonderausgaben.
Allerdings muss, um in den Genuss der vollen Abzugsfähigkeit zu kommen, der Eigenbeitrag entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2008 sind dann mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag zu zahlen. Ansonsten reduziert sich die Steuerersparnis anteilsmäßig. Alles in allem ist die Riester-Rente also ein steuerlich attraktives Modell, das dem Sparenden schon in der Gegenwart Vorteile bietet.
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