Riester-Rente – Rückzahlung durch Schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens
Das angesparte Altersvorsorgevermögen soll als private Form der Altersvorsorge zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter herangezogen werden. In den Zertifizierungsvoraussetzungen ist festgehalten, dass das Kapitalvermögen einer Riester-Rente als Leibrente ausgezahlt wird. Wird das angesparte Kapital in der Einsparphase oder in der Auszahlphase anderweitig, zum Beispiel als Einmalbetrag ausgezahlt, so spricht man von einer schädlichen Verwendung.
Wird das angesparte Kapital somit nicht als Leibrente, im Rahmen eines Auszahlplanes oder zur Verwendung für eine selbstgenutzte Wohnung im Sinne des § 92 a I EStG ausgezahlt, liegt eine so genannte schädliche Verwendung vor.
Riester-Rente Rückzahlung durch schädliche Verwendung
Unter bestimmten Umständen ist somit von einer schädlichen Verwendung des Riester-Rente Altersvorsorgevermögens auszugehen. In diesen Fällen kann es dann zu einer Riester-Rente Rückzahlung kommen. Hierbei sind dann die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile zurückzugewähren.
Im Falle der schädlichen Verwendung sind die auf das ausgezahlte Altersvorsorgevermögen entfallenen Zulagen und der nach § 10 a IV EStG gewährte Sonderausgabenabzug zurückzuzahlen.
Vererbung: Eine Vererbung ist dann schädlich, wenn das Kapital an Dritte ausgezahlt werden würde. Der hinterbliebene Ehegatte kann jedoch im Todesfall des Ehepartners das angesparte Kapital auf einen auf seinen eigenen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen.
Scheidung: Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist dann nicht zu vollziehen, wenn die Übertragung des geförderten Altersvorsorgevermögens auf einen Altersvorsorgevertrag des ausgleichsberechtigten Ehegatten erfolgt; zu Lasten des geförderten Vertrages mit einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger für den ausgleichsberechtigten Ehegatten Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet werden; oder Kapital aus dem geförderten Vertrag entnommen und von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten unmittelbar auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird.
Riester-Rente attraktiv trotz schädlicher Verwendung
Trotz einer schädlichen Verwendung kann die Anlage in einer Riester-Rente durchaus lohnend sein. Mit der Anlage in ein Riester-Rente-Fondssparplan kann der Anleger die Chancen des Aktienmarktes nutzen und an der Wertentwicklung seines Depots teilhaben. Durch die Zuzahlungen der staatlichen Zulagen in das Fondsvermögen erhält das Depot einen weiteren Schub. Nach der schädlichen Verwendung können dann die Wertzuwächse einbehalten werden und lediglich die staatlichen Zulagen und die steuerwerten Vorteile sind zurückzuzahlen. Mehr Informationen unter Riester-Rente Auszahlung.
Weitere Informationen zur Riester-Rente:
- Private & betriebliche Altersvorsorge im Portrait
- Einleitung zur Riester-Rente
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