Medienfonds – Quo vadis?
Medienfonds fanden in der Vergangenheit reißenden Absatz. Den Grund hierfür konnte man sicherlich auch in der steuerlichen Attraktivität dieser Fonds finden. Ende vergangenen Jahres wurde durch die Einführung des § 15 b EStG. Medienfonds und ähnlich gelagerten Verlustzuweisungsmodellen dieser attraktive Nebeneffekt genommen. So soll im weiteren Verlauf dieses redaktionellen Beitrages beleuchtet werden, welchen Weg Medienfonds-Initiatoren zukünftig gehen werden und welche alternativen Möglichkeiten sich zur Senkung der privaten Steuerlast für Anleger heute bieten.
Klare Renditeorientierung der Medienfondshäuser
Durch die Einführung des § 15 b EStG. wurden die erheblichen Verlustabzugsmöglichleiten, welche sich durch den Beitritt in einen Medienfonds ergaben, drastisch begrenzt und dieser Anlageklasse somit auch ein starkes Kaufargument genommen. Eine Verschiebung der Anlegernachfrage auf andere renditestarke Anlageformen im Bereich der Geschlossenen Fonds ist somit nur eine logische Konsequenz. Mit der Gesetzesänderung standen Medienfonds-Initiatoren somit zunächst in einem luftleeren Raum, welcher noch lange nicht gefüllt ist.
Die Zweifel, ob sich ein Filmproduktionsfonds auch ohne steuerliche Verlustzuweisungsmöglichkeit rechnet, scheinen gerechtfertigt. Doch ist dies auch nur die halbe Wahrheit. Aus der Not wurde sprichwörtlich eine Tugend gemacht und eine klare Renditeausrichtung angepeilt. So trumpft bereits heute der eine oder andere Fondsanbieter mit Erfolg versprechenden Game-Production-Fonds auf, einem Segment, in welchem auch ohne die geliebten Steuervorzüge durch eine großartige Marktdynamik und herausragenden Verwertungsmöglichkeiten attraktive Renditen erzielt werden können.
Als erster Schritt in die richtige Richtung kann ein solches Vorgehen sicherlich bezeichnet werden. Inwieweit auch auf Rendite ausgerichtete Filmproduktionen den Nerv des Anlegers treffen bleibt abzuwarten. Schließlich sucht der Anleger noch immer nach Alternativen zur Optimierung bzw. Minimierung seiner Steuerlast. Dabei ergeben sich auch nach der Einführung des § 15 b EStG. tatsächlich Möglichkeiten im Bereich der Geschlossenen Fonds, welche sich im Rahmen der Steuergesetzgebung bewegen und hohe negative Anfangsverluste realisieren.